Legionellenprüfung – Ihre Fragen, unsere Antworten

Legionellen sind ein Thema, das Verbraucher immer wieder beschäftigt. Zu Recht, wie verschiedene Fälle zeigen. Anhand eines Legionellen-Wassertests für Privathaushalte lässt sich schnell eigenständig feststellen, ob sich Legionellen in den Leitungen der eigenen Trinkwasserversorgung befinden. Wir haben einige der wichtigsten Fakten zum Thema Legionellen und Legionellenprüfung für euch zusammengetragen. Übrigens bei IVARIO könnt ihr euer Leitungs- und Trinkwasser mit einer Wasseranalyse auf mögliche Schadstoffe oder Bakterien wie z.B. Legionellenbildung prüfen.

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IVARIO Legionellen-Wassertest-Anzeige

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Legionellen sind schlauchförmige Stäbchenbakterien, die (vor allem) über die Atemwege in den menschlichen Organismus gelangen können. Ein Legionellenbefall der Lunge kann u. a. zur gefährlichen Legionärskrankheit führen.

  • Am wahrscheinlichsten ist die Infizierung mit den Bakterien beim Duschen, Putzen, Waschen sowie über Klimaanlagen und Ähnliches – da Legionellen auch im Trinkwasser vorkommen, ist Legionellen trinken und sie so aufzunehmen jedoch nicht gänzlich auszuschließen.

  • Seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Jahre 2018 gelten strenge gesetzliche Regelungen für Eigentümer und Vermieter zur Legionellenprüfung / Legionellenuntersuchung, um die Gefahr durch Legionellen im Leitungswasser einzudämmen.

  • Bei positivem Befund greift die gesetzliche Meldepflicht. Auch Maßnahmen zur Instandsetzung zwecks Legionellenbekämpfung sind gesetzlich geregelt.

  • Der Grenzwert für Legionellen im Leitungswasser entspricht 100 KbE (Kolonie-bildende Einheiten) je 100 ml.

  • Zur Legionellenprophylaxe und um Legionellen vorzubeugen, können entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

  • In der Regel gilt: Legionelleninfektionen kommen häufiger vor als gedacht.

  • Privatpersonen können und sollten sich daher mit einem Legionellentest, einer  Legionellenprüfung oder einer Gefährdungsanalyse des Trinkwassers selbst schützen.

Was sind Legionellen?

Obwohl unser Trinkwasser als sauber gilt und von den meisten Menschen bedenkenlos im täglichen Gebrauch verwendet wird, enthält es von Natur aus viele Bakterien. Die meisten davon sind für den Menschen in geringer Anzahl jedoch nicht schädlich. Nimmt deren Anzahl allerdings zu und werden Bakterien wie etwa der gefährliche Legionellenerreger nachgewiesen, muss schnell gehandelt werden.

Die schlauchförmigen Stäbchenbakterien kommen im Wasser vor und vermehren sich insbesondere bei Temperaturen von 25 bis 50°C. Dadurch fühlen sich die Bakterien in Warmwasserleitungen sowie Duschköpfen und Sauna-, Whirlpool- oder Klimaanlagen besonders wohl. Wird das Wasser regelmäßig auf mehr als 60 Grad erhitzt, sterben die Erreger ab. Dies ist jedoch vor allem in Mehrfamilienhäusern kaum möglich, da das Wasser auf seinem Weg durch die Leitungen bis in die Wohnungen abkühlt.

Legionellen werden über die Atemwege aufgenommen und können schwere Lungenentzündungen auslösen, die im schlimmsten Fall tödlich enden. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Eigentümer von Wohngebäuden oder Großanlagen dazu, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen zu testen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Mieter und Nutzer zu verhindern.

Woher kommen Legionellen?

Die stäbchenförmigen Bakterien können in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorkommen und so in die Trinkwasserversorgung gelangen, bis sie in den Trinkwasseranlagen unter Umständen die idealen Voraussetzungen zur Vermehrung vorfinden. Auch die Wasserversorger führen eine kritische Legionellenprüfung durch, jedoch ist die Hauptgefahrenquelle die eigene Trinkwasserinstallation in den Immobilien.

Besondere Gefahrenquellen sind dabei hauptsächlich Totleitungen oder Stagnationswasser in wenig genutzten Leitungswasserrohren. Hier finden die Erreger erstklassige Bedingungen vor, um sich rasch zu vermehren. Gleiches gilt für Probleme in der Warmwasseraufbereitung.

Wie kommt es zu einer Legionelleninfektion?

Schutz vor Legionellen - Gefahrenquelle Dusche
Die Dusche kann bei Legionellenbefall zur Gefahr werden

Werden die gefährlichen Bakterien eingeatmet, kann eine Legionellen-Infektion die Folge sein. Dies geschieht in verschiedenen Situationen, hauptsächlich dann, wenn Aerosole und Wasserdampf eingeatmet werden, beispielsweise während des Putzens und Waschens sowie der Körperhygiene. Unter Umständen genügt hier schon ein laufender Wasserhahn, besondere Gefahrenquellen sind jedoch vor allem die Dusche sowie Whirlpools oder Luftbefeuchter. Auch fein aufgestäubtes Wasser, wie Klimaanlagen es absondern, birgt ein enormes Gefahrenpotenzial. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist bisher nicht nachgewiesen, daher gelten die Betroffenen nicht als „ansteckend“.

Die regelmäßige Legionellenprüfung hat sich als immens wichtig zum Schutz der Gesundheit erwiesen.

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Legionellenprüfung: Gesetzliche Vorgaben

Der Gesetzgeber sieht regelmäßige Kontrollen des Wassers auf Legionellen bei Großanlagen und unter bestimmten Bedingungen ebenso für Vermieter vor. Auch im Privathaushalt sind wiederkehrende Überprüfungen auf Legionellen durchaus sinnvoll, besonders dann wenn Babys und Kleinkinder im Haushalt leben. Um eine Gefährdung durch Legionellen im Wasser zu vermeiden, wird daher von Experten ein Wassertest auf Legionellen für Privathaushalte (Legionellenprüfung) empfohlen. Alles zur Untersuchungspflicht, Legionellen in der Trinkwasserverordnung und Grenzwerten bei Legionellen sowie Informationen zur Legionellenprüfung finden Sie in diesem Kapitel.

Untersuchungspflicht: Wer ist gesetzlich zur Legionellenprüfung angehalten?

Gemäß einer Aktualisierung der deutschen Trinkwasserverordnung vom 09. Januar 2018 muss neben öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern nun auch das Trinkwasser bei vielen weiteren Immobilien getestet werden. Eine Erstuntersuchung ist bereits seit dem 31.12.2013 Pflicht. Unter gewissen Umständen sind seit 2018 auch Vermieter verpflichtet, das Trinkwasser, das sie ihren Mietern zur Verfügung stellen, regelmäßig auf Legionellen zu kontrollieren.

Diese regelmäßige Untersuchung betrifft Immobilien, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Wassertank fasst mehr als 400 Liter Trinkwasser oder die internen Trinkwasserleitungen überschreiten ein Volumen von 3 Litern zwischen dem Wasserspeicher und der Entnahmestelle.
  • An die Trinkwasserversorgung sind mindestens drei Wohneinheiten inklusive Duschmöglichkeit angeschlossen.

Somit sind vor allem Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu dieser jährlichen Untersuchung verpflichtet, in manchen Fällen auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sofern das genannte Tank- oder Leitungsvolumen überschritten wird.

Hier gelangen sie zur übersichtlichen Zusammenfassung des DVGW: Arbeitsblatt zur Untersuchungspflicht

Insbesondere folgende Einrichtungen und Personen unterliegen einer Legionellen-Untersuchungspflicht:

  • Vermieter und Hausverwaltungen
  • Hotels und Hostels
  • Fitnessstudios
  • Wellness und Sauna
  • Campingplätze
  • Büro-Immobilien mit Duschen
  • Krankenhäuser
  • Pflegeheime
  • Schulen
  • Kindergärten
  • u.a.

Legionellen: Trinkwasserverordnung, Grenzwerte & Maßnahmenwerte

In der Trinkwasserverordnung (Trinkwv) werden neben klar definierten Grenzwerten für verschiedene Stoffe, wie etwa Blei oder Kupfer im Wasser, auch Regelungen zur Kontrolle auf Bakterien im Wasser festgelegt. Seit dem 1. November 2011 sieht die „1. Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2001“ regelmäßige Analysen, also die professionell durchgeführte Legionellenprüfung, vor. Dementsprechend ist eine jährliche Prüfung auf Legionellen für Großanlagen zur Trinkwasserversorgung vorgesehen, die von den Gesundheitsämtern permanent überwacht wird. Im Jahre 2018 sind die Gesetze noch einmal verschärft worden.

Bei den technischen Maßnahmenwerten handelt es sich um Werte, bei deren Überschreitung Handlungsbedarf besteht. Zeigt eine Legionellenprüfung, dass das Erregervorkommen die Maßnahmenwerte oder Grenzwerte für Legionellen überschreitet, sind entsprechende Schritte zur sogenannten Gefährdungsanalyse einzuleiten.

Dabei gelten folgende Werte:

  • Wird während einer Legionellenprüfung eine Legionellenkonzentration von weniger als 100 KbE (Kolonie bildende Einheiten) je 100 ml Wasser nachgewiesen, sind entsprechende Nachuntersuchungen im Abstand von 1 beziehungsweise 3 Jahren durchzuführen.
  • Ab einer Legionellenbelastung von 100 KbE je 100 ml Trinkwasser liegt eine mittlere Kontamination vor. Hier sind weitere Untersuchungen und eine mittelfristige Sanierung der Trinkwasserinstallation notwendig.
  • Wird der Wert von 100 KbE je 100 ml Trinkwasser überschritten, ist zudem sofort das Gesundheitsamt zu informieren. Entsprechend der Belastungshöhe wird über die mögliche Einschränkung oder gar Sperrung der Anlage entschieden.
  • Liegt der Legionellenwert bei mehr als 1000 KbE je 100 ml Wasser, spricht man von einer hohen Kontamination. Hier ist eine Sanierung der Trinkwasserinstallation vorgesehen.
  • Eine sehr hohe Kontamination liegt vor, wenn der Erregerwert nach einer Legionellenprüfung bei mehr als 10.000 KbE je 100 ml liegt. Hier sind Sofortmaßnahmen in die Wege zu leiten.

Der Legionellentest

Die Grenzwertüberschreitungen kommen häufiger vor als gedacht. Daher ist ein Wassertest auf Legionellen (Legionellenprüfung) auch für Privathaushalte, für welche er nicht verpflichtend ist, durchaus sinnvoll!

Es wird empfohlen, das eigene Leitungswasser regelmäßig durch einen Wassertest zu kontrollieren. Denn nicht nur in den Leitungen an sich, sondern auch in Duschköpfen und Armaturen können sich die Erreger einnisten und sich dort über einen langen Zeitraum unbemerkt vermehren. Zudem können Klimaanlagen und Pools ebenfalls eine Gefahr darstellen.

Die IVARIO-Wassertests dienen der Eigenkontrolle. Sie bringen schnelle und verlässliche Sicherheit, haben jedoch vor Gericht sowie behördlich keinen Bestand, denn
die Probeentnahme erfolgt durch Sie persönlich, statt, wie in der Trinkwasserverordnung zur Legionellenprüfung vorgeschrieben, durch zertifiziertes Personal.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Legionellenprüfung beziehungsweise zur Entnahme der Probe durch zertifiziertes Personal (etwa als Vermieter oder Hauseigentümer), berät Sie Ihr IVARIO-Team sehr gerne persönlich via Telefon oder E-Mail.

Wasseranalysen auf Legionellen sowie auf andere Belastungen, beispielsweise auf Schwermetalle im Wasser, sind im IVARIO-Shop erhältlich.

Positiver Legionellenbefund: Nach der Legionellenbeprobung

Was passiert, wenn der Legionellentest einen Bakterienbefall nachweist? Übersteigt die Legionellenkonzentration im Wasser den aufgezeigten Grenzwert – den sogenannten Maßnahmenwert – von 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) je 100 Milliliter Wasser, besteht unbedingter Handlungsbedarf. Zu den Maßnahmen zählt für Vermieter und Eigentümer gegebenenfalls die sofortige Inkenntnissetzung der Mieter sowie des zuständigen Gesundheitsamtes innerhalb von maximal 14 Tagen. Maßnahmen zum Legionellen abtöten richten sich nach dem Ausmaß der Kontamination. Die thermische Desinfektion ist der erste Schritt in der Legionellen-Bekämpfung. Hierbei wird das gesamte Trinkwassersystem für mindestens drei Minuten auf 70°C erhitzt. Langfristig sind zumeist Sanierungen und Instandsetzungsarbeiten von Nöten, um Legionellen abzutöten. Lesen Sie weiteres dazu, wie man Legionellen bekämpft im nächsten Kapitel.

Was tun bei Legionellen?

Was tun bei Legionellen? Das fragen sich Vermieter, Mieter und auch andere Betroffene wie beispielsweise Zahnärzte spätestens dann, wenn ein Legionellenbefall des eigenen Leitungswassers nachgewiesen wurde. Wir fassen zusammen: Was tun Mieter bei Legionellen? Was müssen Vermieter bei Legionellen beachten und wie handeln Zahnärzte und Co. idealerweise, um ihre Patienten zu schützen?

Legionellen: Was ist tun und zu beachten als Vermieter?

Legionellentest auch für Privathaushalte
Legionellentest gibt Sicherheit

Verwalter und Vermieter haben als ersten Schritt die Anzeigenpflicht bei Legionellenbefall zu beachten. Wird der zulässige Grenzwert von 100 KbE (Kolonie bildende Einheiten) je 100 Milliliter Trinkwasser überschritten, sind Mieter und andere Nutzer des Trinkwassers beispielsweise über Aushänge im Treppenhaus zu informieren. Diese Anzeigepflicht besteht außerdem dem zuständigen Gesundheitsamt gegenüber. Wird diese Meldepflicht versäumt, sind Bußgelder nicht ausgeschlossen.

Je nach Belastungsgrad des Wassers sind nun weitere Schritte notwendig, wozu das zuständige Gesundheitsamt gegebenenfalls die Desinfektion der Trinkwasserinstallation bis hin zur Sanierung der gesamten

Installation als notwendig erachten kann. Gegebenenfalls kann bei einer Legionellenkonzentration, die höher als 10.000 KbE je 100 Milliliter Wasser ist, ein Duschverbot vom Gesundheitsamt verhängt werden.

Sanierungsmaßnahmen sind schnellstmöglich einzuleiten. Hierbei liegt der Fokus darauf, Fehlerquellen zu finden und zu beseitigen. Zu den häufigsten Ursachen für Legionellenbefall zählen beispielsweise:

  • Totleitungen, die nach Umbaumaßnahmen nicht fachgerecht entfernt wurden,
  • Probleme in der Warmwasseraufbereitung oder dem Wärmetauscher,
  • Mängel in der Isolierung der Leitungen.

Das Gesundheitsamt kann, wenn bereits eine Legionellenkontamination vorlag, die Intensität der Kontrollen verstärken. So kann es beispielsweise sein, dass eine weitere Wasseranalyse nach etwa drei Monaten notwendig wird. Generell empfiehlt sich der enge Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt, sobald Legionellen im Leitungswasser des eigenen Mietshauses nachgewiesen und Grenzwerte überschritten wurden.

Wird die regelmäßige Legionellenprüfung versäumt, kann es für den Vermieter immense Strafen nach sich ziehen, sollte ein Mieter an einer Legionelleninfektion erkranken. Auch wenn es für die Gesundheitsämter beispielsweise bei kleineren Mietshäusern kaum nachvollziehbar ist, ob die regelmäßige Prüfung durchgeführt wird, kann im akuten Fall einzig der Nachweis über die Legionellenfreiheit des Wassers helfen, um zu belegen, dass sich der Nutzer anderenorts mit Legionellen infiziert haben muss. Der Vermieter ist verantwortlich dafür, jederzeit nachweisen zu können, dass das Wasser, welches er den Verbrauchern zur Verfügung stellt, absolut bedenkenlos genutzt und getrunken werden kann. Kann er dies aufgrund von versäumten Legionellenprüfungen nicht, wird im Zweifelsfall davon ausgegangen, dass die Legionelleninfektion innerhalb des Mietshauses erfolgte. Schadensersatz, Mietminderungen oder sogar Schmerzensgeld bei Legionellen und nicht zuletzt schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen der Mieter können die Folge sein.

Legionellen: Welche Rechte habe ich als Mieter?

Fakt ist, dass der Vermieter die Kontrollpflichten zur Legionellenuntersuchung in Mietshäusern ab einer gewissen Größe lückenlos einzuhalten hat. Tritt ein Legionellenbefall auf, hat der Vermieter sämtliche Verbraucher davon zu informieren. Wird diese Untersuchung oder aber die Information versäumt, kann das immense rechtliche Folgen für den Vermieter haben. Prinzipiell können sich Mieter daher in der Theorie darauf verlassen, dass ihr Leitungswasser regelmäßig untersucht wird, sofern die Immobilie die oben genannten Kriterien zur Untersuchungspflicht erfüllt. Gerade in Einfamilienhäusern jedoch sind Mieter gut beraten, ihr Wasser auch selbst zu analysieren, da hier durch die Trinkwasserverordnung gegebenenfalls keine derart engmaschigen Kontrollen vorgesehen sind.

Kann ich als Mieter eine Legionellenprüfung von meinem Vermieter einfordern?

Das Gesetz sieht vor, dass Mieter in einer Mietwohnung das Recht auf die Nutzung von Wasser haben, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Dementsprechend sind Vermieter und Eigentümer – sofern gewisse Kriterien erfüllt sind – ohnehin in der Pflicht, regelmäßige Prüfungen durchzuführen, weshalb ein Einfordern der Legionellenanalyse in der Regel nicht nötig sein dürfte.

Was kann ich als Mieter bei Legionellenbefall in meiner Wohnung tun?

Tritt ein akuter Legionellenbefall auf, sollten Mieter das Wasser nach Möglichkeit nicht zum Duschen oder Putzen verwenden. Legionellen werden über die Atemwege aufgenommen und sind daher insbesondere bei der Körperhygiene eine Gefahr. Gegebenenfalls sollte mit dem Vermieter besprochen werden, ob die Warmwasseraufbereitung in diesem akuten Fall bezüglich der Erhitzung des Warmwassers angepasst wird. Legionellen sterben nach einer Erhitzung des Wassers auf 60 Grad ab. Allerdings gilt es zu beachten, dass auch dann eine Infektion nicht ausgeschlossen ist, da sich Legionellen auch in Totleitungen und Duschköpfen sowie wenig genutzten Leitungen vermehren können.

Prinzipiell trägt der Eigentümer der Immobilie die Verantwortung für die Unbedenklichkeit des Trinkwassers, das er Mietern und Nutzern bereitstellt. Dementsprechend sieht die Trinkwasserverordnung klare Kontrollintervalle vor sowie entsprechende Maßnahmen, die von Mietern aber vor allem Vermietern befolgt werden müssen. Besteht der begründete Verdacht auf Legionellen, sollten Mieter den Eigentümer informieren und gegebenenfalls selbst oder in Absprache eine Legionellenprüfung durchführen. Tritt eine erhöhte Legionellenkonzentration auf, ist das Gesundheitsamt in Kenntnis zu setzen. Dieses informiert Eigentümer über die jeweils festgelegten Maßnahmen, die laut Trinkwasserverordnung ergriffen werden müssen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Trinkwasseruntersuchung und den gesetzlichen Vorgaben für Vermieter.

Kann ich als Mieter bei akutem Legionellenbefall eine Mietminderung verlangen?

Verunreinigtes Leitungswasser – Mietminderung bei Legionellen möglich! Legionellen im Trinkwasser können mehr sein als „nur“ ein Ärgernis. Schwerwiegende gesundheitliche Probleme sind nicht ausgeschlossen. In der Pflicht steht der Hauseigentümer oder Brunnenbetreiber, denn dieser hat von Rechtswegen die Aufgabe, die Unbedenklichkeit des Trinkwassers zu gewährleisten, das er dem Nutzer zur Verfügung stellt. Zwar wird von Seiten der Wasserwerke in aller Regel vollkommen unbedenkliches Trinkwasser geliefert – doch ab der Wasseruhr haftet der Hauseigentümer. Daher sind eine Mietminderung bei Legionellen sowie Schadenersatzansprüche durchaus möglich. Riskieren Vermieter durch mangelnde Instandhaltung ihrer hausinternen Installationen einen Legionellenbefall, können sie sich strafbar machen und müssen gegebenenfalls Mietminderungen in Kauf nehmen.

Vor einigen Gerichten wurden bereits Ansprüche der Mieter auf Schadensersatz bewilligt, denn Legionellen können eine besonders schwere Form der Lungenentzündung verursachen.
Eine 25-prozentige Mietminderung bei Legionellen wurde beispielsweise einem Mieter aus dem Zuständigkeitsbereich Dresden vom hiesigen Amtsgericht zugesprochen. Hier konnte eine Legionellenkonzentration von 14.000 KbE (koloniebildende Einheiten) je 100 ml Wasser nachgewiesen werden (AG Dresden, Urteil v. 11.11.13, Az. 148 C 5353/13).

Fakt: Der Mieter ist grundsätzlich dazu berechtigt, die Miete zu mindern, wenn 100 KbE je 100 ml Trinkwasser überschritten werden.

Dem stimmte auch der Bundesgerichtshof zu und bewilligte den Anspruch eines Mieters, der Schmerzensgeld aufgrund eines entsprechenden Legionellenbefalls verlangte (BGH, Urteil v. 06.05.15, Az. VIII ZR 161/14).

Muss ich als Mieter über die Ergebnisse der Legionellenprüfung informiert werden?

Ja. Entsprechend §21 der Trinkwasserverordnung (Trinkwv) sind Vermieter, Eigentümer und Betreiber von Warmwasseranlagen verpflichtet, die Nutzer über die Untersuchungsergebnisse einer Legionellenprüfung zu informieren.

Gibt es rechtliche Konsequenzen bei einer versäumten Legionellenprüfung?

Wird gegen die Vorschriften der Trinkwasserverordnung (Trinkwv) verstoßen, sehen §24 und §25 deutliche Sanktionen vor. Tritt daraufhin sogar ein Schadensfall ein, etwa bei einer Infektion der Bewohner, ist mit entsprechenden Haftungsansprüchen zu rechnen.

Kann ich auch als Mieter mein Wasser auf Legionellen testen lassen?

Selbstverständlich steht es Mietern frei, ihr Wasser jederzeit selbst untersuchen zu lassen. Hierzu bieten sich einfache Legionellen-Wasseranalysen an, die mit wenigen Handgriffen durchgeführt, durch ein akkreditiertes Labor untersucht werden und schnelle, verlässliche Ergebnisse liefern. Zeigt diese Legionellenprüfung entsprechende Überschreitungen der Grenzwerte, ist umgehend der Hauseigentümer zu informieren.

Was tun als Besitzer einer Zahnarztpraxis?

Gerade in der Zahnarztpraxis sind Legionellen eine besondere Gefahr. Auch wenn das den Patienten zur Verfügung gestellte Wasser selten getrunken wird, besteht eine akute Gesundheitsgefahr. Denn Legionellen gelangen auch beim Ausspülen des Mundes oder über die zahnärztlichen wasserführenden Instrumente in die Atemwege des Patienten und können schwere Erkrankungen auslösen. Die regelmäßige Kontrolle ist daher zum Legionellenschutz unausweichlich und sollte fest im Hygieneplan der Praxis verankert sein.

Mehr dazu erfahrt ihr in unserem Artikel zum Thema Sicheres Wasser beim Zahnarzt: Was sind eigentlich „RKI Richtlinien?“.

Wird in einer Zahnarztpraxis ein Legionellenbefall nachgewiesen, sollte das Leitungswasser zunächst nicht genutzt und mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufgenommen werden, um weitere Maßnahmen abzuklären. Auch hier können die Maßnahmen von der Desinfektion bis hin zur Sanierung der Trinkwasserinstallation reichen. Gegenbebenfalls ist auch hier der Eigentümer der Immobilie zuständig, sofern es sich nicht um Eigentum des Zahnarztes handelt. Die Ursachensuche steht wie generell bei einem Legionellenbefall an erster Stelle, um möglichst zügig Problemlösungen zur Legionellenbekämpfung und Legionellenprophylaxe zu finden und umzusetzen.

Legionelleninfektion / Legionellenerreger

Wie infiziere ich mich mit Legionellen? Welche Symptome treten auf? Welche Verlaufsformen gibt es bei Legionellenkrankheiten und wie wird eine Legionelleninfektion behandelt? Die Antworten findet ihr in diesem Kapitel.

Wie steckt man sich mit Legionellen an?

Beim ausschließlichen Trinken von mit Legionellen belastetem Wasser wird nicht von einer besonders großen Gefahr ausgegangen. Allerdings sollte auf das Inhalieren oder Gurgeln verzichtet werden, wenn Legionellen im Wasser vermutet oder nachgewiesen werden, denn auf diesem Wege gelangen die Erreger in die Atemwege. Trotzdem ist es durchaus nicht ausgeschlossen, dass auch während des Trinkens kleine Mengen des belasteten Wassers in die Luftröhre gelangen, wenn der Betroffene beispielsweise unter Schluckbeschwerden leidet. Am häufigsten und wahrscheinlichsten ist eine Infizierung jedoch beim Waschen, Putzen und Handlungen zur Körperhygiene (Legionellen nisten sich auch gerne in im Duschkopf ein) mit belastetem Wasser, da die Infektion über die Atemwege erfolgt.

Die Frage, ob Legionellen von Mensch zu Mensch übertragen werden können, ist somit auch ganz klar mit Nein zu beantworten. Die Ansteckung oder Infektion findet über den Kontakt mit belastetem Wasser, nicht aber über den Kontakt mit infizierten Personen statt. Hierbei ist es egal, ob eine Person ein leichtes (Pontiac Fieber) oder ein schweres Krankheitsbild (Legionärskrankheit) aufweist. 

Welche Symptome treten bei Legionelleninfektionen auf?

Handelt es sich bei den Betroffenen um chronisch kranke Menschen oder frisch Operierte, ist die Gefahr eines schwereren Krankheitsverlaufs hoch. Eine Legionelleninfektion zeigt sich in aller Regel durch die typischen Symptome wie Schüttelfrost und Fieber, die nicht selten mit einer Erkältung verwechselt werden. Bei schweren Infektionen sind Lungenentzündungen und das Versagen der Nieren möglich. In diesem Fall kann die Erkrankung tödlich enden. Generell kann jeder an der Legionärskrankheit erkranken. Allerdings sind auch hier, wie bei Infektionskrankheiten üblich, vor allem immungeschwächte und ältere Personen besonders gefährdet. Babys und Kleinkinder gelten ebenso als Risikogruppe. Allerdings ist es nicht selten, dass eine Infektion einen relativ leichten Verlauf nimmt und so mit einer Erkältung verwechselt wird. Somit ist die Dunkelziffer zu den tatsächlich gemeldeten Fällen sicherlich groß.

Verläufe einer Legionelleninfektion: Pontiac Fieber und Legionärskrankheit

Eine Legionelleninfektion muss nicht zwingend Symptome hervorrufen. Verschiedene Faktoren entscheiden darüber, ob die Legionellose – so wird eine Legionellenerkrankung genannt – leicht oder schwer verläuft. Entscheidend sind hier vor allem:

  • der Belastungsgrad des Wassers,
  • auf welche Weise die Erreger in den Körper gelangen,
  • die genaue Bakterienart, denn es existieren verschiedene Legionellenstämme, deren krankmachende Wirkung sich mehr oder weniger deutlich voneinander unterscheidet,
  • Alter und Lebenswandel des Betroffenen,
  • und die Gesamtkonstitution des Immunsystems.

Leichter Verlauf der Legionellose: Pontiac Fieber

Circa ein bis zwei Tage nach der Infektion mit Legionellen zeigen sich die ersten Symptome des Pontiac Fiebers. In diesem Fall handelt es sich um den leichteren Verlauf der Erkrankung, der hauptsächlich grippeähnliche Symptome mit sich bringt. Dazu zählen etwa Kopf- und Halsschmerzen, Fieber und Schwindel. Innerhalb weniger Tage erholen sich die Betroffenen, so dass in aller Regel keine umfassende Therapie notwendig ist.

Schwerer Verlauf der Legionelleninfektion: Legionärskrankheit

Diese Art der Legionellose kann einen schweren, sogar tödlichen Verlauf nehmen. Nach einer Inkubationszeit von etwa zwei bis zehn Tagen zeigen sich die ersten Symptome der Legionärskrankheit. Hohes Fieber und damit einhergehender Schüttelfrost sowie Husten, Schmerzen in der Brust und Atemnot sind typisch. Auch Erbrechen und Durchfall sind möglich. Vor allem für immungeschwächte Menschen stellt diese Variante des Infektionsverlaufs eine Gefahr dar, da sich innerhalb kurzer Zeit eine Lungenentzündung entwickeln kann. Erfolgt eine geeignete Behandlung durch einen Arzt erholen sich die Patienten in aller Regel zügig, Folgeschäden wie Einschränkungen der Lungenfunktion sind jedoch nicht ausgeschlossen.

Ihren Namen verdankt die Legionärskrankheit einem größeren Ausbruch der Krankheit im Jahr 1976. Damals wurde die Erkrankung erstmals in großem Umfang beobachtet und die Verbindung zu den Erregern, den Legionellen, hergestellt. Während eines Veteranentreffens in Amerika atmeten 182 Veteranen mit Legionellen belastete Luft ein, die in einem Hotel durch die Klimaanlage temperiert wurde. In der Folge starben 29 der Infizierten.

Wie wird eine Legionelleninfektion behandelt?

Sofern es beim leichteren Verlauf, dem Pontiac Fieber, bleibt, genügt in aller Regel die Behandlung der Symptome und Beschwerden. Auch auf den Einsatz von Antibiotika kann in diesem Fall normalerweise verzichtet werden. Handelt es sich jedoch um den schwereren Verlauf, die Legionärskrankheit, ist eine Therapie und ärztliche Betreuung unumgänglich. Hier kommen Antibiotika zum Einsatz.

Legionellose: häufiger als gedacht – Gravierende Fallbeispiele

  • Ein Beispiel für das Ausmaß eines verheerenden Legionellenbefalls stellt etwa ein Vorfall aus dem Jahr 1999 in Nordholland dar. Hier infizierten sich mehr als 200 Besucher einer Blumenschau mit Legionellen. Mehr als 20 der Betroffenen starben an den Folgen dieser Infektion. Die Erreger gelangten durch nicht gechlortes und mit Legionellen belastetes Wasser, das zu Schauzwecken verwendet wurde, in die Luft.
  • In Lissabon erlagen 2014 elf Menschen dem Erreger, nachdem ein Industriekühlturm die gefährlichen Bakterien in der Luft verteilte.
  • Auch in Ulm wurde im Jahr 2009 ein Fall bekannt, bei dem fünf Menschen der Infektion mit Legionellen erlagen. Hier war die Ursache ebenfalls ein noch im Probebetrieb laufender Kühlturm eines Heizkraftwerks. Durch die ständige Abschaltung der Wassererhitzung in dieser Probephase entstand eine für Legionellen ideale Wassertemperatur, so dass sich diese schnell vermehrten.
  • Drei Todesfälle waren 2001 in der spanischen Stadt Murcia zu beklagen. Hier waren insgesamt 805 Menschen betroffen. Verbreitet wurde der Erreger damals über Kühl- und Klimasysteme.
  • Auch der Vorfall im Kreis Düren Ende 2014 sorgte für große Angst, als 39 Menschen nachweislich an schweren Lungenentzündungen erkrankten.

Zwischen 20.000 und 32.000 Erkrankungen jährlich: Legionelleninfektionen bleiben oft zu lange unerkannt.

Legionellen sind demnach sowohl in den eigenen vier Wänden als auch in öffentlichen Einrichtungen ein Problem, dessen sich viele Menschen kaum bewusst sind. Das Umweltbundesamt schätzt die auf einer Legionelleninfektion beruhenden Lungenentzündungen allein in Deutschland auf bis zu 32.000 Fälle pro Jahr. Geschätzte 15 Prozent dieser Infektionen enden tödlich. Da die Infektion häufig zunächst mit einer typischen Erkältung verwechselt wird, ist die Dunkelziffer der möglicherweise gar nicht als Legionelleninfektion erkannten Beschwerden entsprechend hoch.

Legionellen vorbeugen: Legionellenschutz und -prophylaxe

Wie schütze ich mich vor Legionellen und wie kann ich einem Befall vorbeugen? Diese und ähnliche Fragen werden im Folgenden beantwortet.

Da ein Legionellenbefall nur mittels einer Legionellenprüfung festgestellt werden kann, bietet sich die eigenständige Überprüfung auf Legionellen für diejenigen, die sichergehen wollen, an.

Legionellen fühlen sich im Wasser besonders wohl, denn es handelt sich um Feuchtkeime. Im warmen Wasser können sie sich in enormer Geschwindigkeit vermehren. Der Legionellenschutz betrifft daher – nicht nur aber ganz besonders – Warmwasserspeicher. Legionellen-Vorkommen durch entsprechende Vorkehrungen zu einhundert Prozent auszuschließen, ist kaum möglich. Dennoch gibt es einige Aspekte, die es zum Schutz vor Legionellen zu beachten gilt.

Schutz vor Legionellen im Trinkwasser

Der Schutz vor Legionellen im Trinkwasser wird in Deutschland groß geschrieben. Demnach sind Wasserwerke und -versorger verpflichtet, ausnahmslos unbedenkliches Wasser an die Haushalte auszuliefern. Vorfälle von Legionellen im Trinkwasser können daher zumeist auf Belastungen der hausinternen Rohre oder Warmwasserspeicher zurückgeführt werden. Theoretisch ist es durchaus möglich, dass sich schon im Grundwasser Legionellen finden. Hier vermehren sie sich jedoch absolut selten, da die Temperaturen deutlich zu niedrig sind. Auch Brunnenbesitzer sollten Vorsicht walten lassen und ihr Wasser auf Legionellen kontrollieren lassen, wenn sie dieses als Trinkwasser nutzen oder hieraus das hausinterne Wassersystem speisen. Gelangen die Bakterien erst einmal ins Leitungswassersystem, erreicht das Wasser schnell Temperaturen, die für die Vermehrung geeignet sind.

Das Trinken ist hierbei jedoch noch die geringste Gefahrenquelle. Auch hier ist eine Infektion zwar nicht ausgeschlossen, jedoch relativ unwahrscheinlich. Der Grund: Legionellen werden nicht, wie viele andere Bakterien, die sich im Wasser befinden können, über das Trinken aufgenommen, sondern über die Atemwege. Eine weit größere Gefahr als das Trinken stellen daher das Putzen und Duschen dar.

Schutz beim Duschen: Legionellenschaltung & Legionellenfilter

Die Dusche ist für Legionellen ein idealer Ausgangspunkt. Die Temperaturen stimmen und durch den entstehenden Wasserdampf atmen wir die Bakterien unvermeidlich ein. Dies ist der Grund für verhängte Duschverbote bei Legionellen. Die Erreger vermehren sich in einem Temperaturbereich von etwa 25 bis 55°C. Ab einer Temperatur von etwa 60°C erfolgt keine Vermehrung mehr und die Legionellen sterben ab.

Was hat es mit der Legionellenschaltung auf sich?

Moderne Warmwasseranlagen werden standardmäßig zur Risikoverringerung in entsprechenden zeitlichen Abständen, jedoch mindestens einmal täglich, auf eine entsprechend hohe Temperatur aufgeheizt. Diesen Vorgang nennt man „Legionellen Schaltung“. Neben der regelmäßigen Legionellenprüfung wird die Legionellen-Schaltung empfohlen, um eventuell im Wasser befindliche Erreger abzutöten.

Was ist ein Legionellenfilter?

Auch Legionellenfilter können vorbeugen. Diese bauen Betreiber in Warmwasseranlagen ein. Sie arbeiten mit dem Prinzip der Ultrafiltration – anders als einfache Hauswasserfilter haben sie eine besonders enge Porenweite von nur 0,01 bis 0,05 µm, was die Entfernung der mikrokleinen Legionellen aus dem Wasser erreicht. Die Legionellen Filter müssen unbedingt regelmäßig gereinigt werden, um funktionstüchtig zu bleiben. Wasserenthärtungsanlagen haben übrigens keinen unterstützenden Effekt bei der Legionellen Bekämpfung.

Bei akutem Legionellenbefall kann außerdem kaltes Duschen schützen. Das Wasser darf jedoch zu keinem Zeitpunkt auf über 25°C erhitzt worden sein. Kaltwasser-Duschen eignen sich nicht als Dauerlösung.

Klimaanlagen und Luftbefeuchter als Gefahrenquelle

Legionellen sind besonders dann eine Gefahr, wenn warmes Wasser, das längere Zeit stand, zerstäubt wird und wir es einatmen. Beim Thema Legionellen bergen Klimaanlagen und auch Whirlpools und Luftbefeuchter daher ein großes Gefahrenpotenzial. Zum Schutz vor Legionellen gehört somit die regelmäßige Wartung dieser und ähnlicher Geräte.

Die IVARIO-Wassertests dienen der Eigenkontrolle. Sie bringen schnelle und verlässliche Sicherheit, haben jedoch vor Gericht sowie behördlich keinen Bestand, denn
die Probeentnahme erfolgt durch Sie persönlich, statt, wie in der Trinkwasserverordnung zur Legionellenprüfung vorgeschrieben, durch zertifiziertes Personal.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Legionellenprüfung beziehungsweise zur Entnahme der Probe durch zertifiziertes Personal (etwa als Vermieter oder Hauseigentümer), berät Sie Ihr IVARIO-Team sehr gerne persönlich via Telefon oder Email.

Wasseranalysen auf Legionellen sowie auf andere Belastungen, beispielsweise auf Schwermetalle im Wasser, sind im IVARIO-Shop erhältlich.

Erfahren Sie auch mehr über die Gefahren durch Blei, Kupfer und weitere Schwermetalle sowie durch mikrobaktierielle Verunreinigungen, die im Leitungswasser lauern können – in unseren Magazinbeiträgen!

Sie haben noch Fragen zum Thema Legionellenprüfung? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht in den Kommentaren!

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44 Gedanken zu „Legionellenprüfung – Ihre Fragen, unsere Antworten“

  1. Liebes Team,

    in dem Ferienwohnungskomplex, in dem wir eine Wohnung dauerhaft vermieten, wurden nach Befall von gesundheitsunbedenklicher Menge von Legionellen vom Gesundheitsamt angeordnet, das Wasser nun alle drei Tage für drei Minuten sowohl heiß als auch kalt laufen zu lassen.
    Diesen Tipp konnte ich auf dieser Seite gar nicht finden und frage mich daher, ob dies überhaupt zielführend ist. Da unser Mieter die Wohnung zudem dauerhaft bewohnt, werden die Leitungen dadurch ja auch täglich sowieso benutzt. Kann dann so ein Spülvorgang alle drei Tage zusätzlich helfen oder ist er überflüssig?
    On top mache ich mir große Sorgen, wie wir diesen Befall in dem Komplex wieder loswerden, da viele der EigentümerInnen oft wochenlang nicht da sind und sich nun uneinsichtig zeigen, für diese Kontrolle jemanden zu beauftragen, der vor Ort ist. Gibt es hier rechtliche Verpflichtungen, die greifen würden?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Herzliche Grüße
    Barbara

    Antworten
    • Liebe Barbara,

      es ist verständlich, dass du dir Sorgen über den Legionellenbefall in deinem Ferienwohnungskomplex machst und darüber, wie man damit umgehen sollte. Wir sind keine Experten für Rechtsfragen, aber ich kann versuchen, einige allgemeine Informationen bereitzustellen.

      Die Anweisung des Gesundheitsamtes, das Wasser alle drei Tage für drei Minuten laufen zu lassen, ist eine vorbeugende Maßnahme, um das Legionellenwachstum zu reduzieren. Selbst wenn die Leitungen täglich genutzt werden, können Legionellen in bestimmten Bereichen des Wasserversorgungssystems gedeihen, insbesondere in wenig genutzten oder abgelegenen Leitungen.
      Ob dieser Spülvorgang wirklich zielführend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der spezifischen Situation in deinem Ferienwohnungskomplex. Das Gesundheitsamt sollte in der Lage sein, diese Maßnahme basierend auf den lokalen Gegebenheiten und der Analyse der Wasserproben zu empfehlen. Es wäre ratsam, die Bedenken und Fragen bezüglich dieser Anweisung direkt mit dem Gesundheitsamt zu klären.

      In Bezug auf die rechtlichen Verpflichtungen und die Uneinsichtigkeit der Eigentümer gibt es möglicherweise lokale Vorschriften oder Regelungen, die in solchen Fällen Anwendung finden. Es könnte sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die Situation besser zu verstehen und festzustellen, welche Verpflichtungen und Handlungsoptionen in deinem speziellen Fall bestehen.

      Ich hoffe, diese Informationen helfen dir weiter, und ich wünsche dir viel Erfolg dabei, die Situation zu klären.

      Herzliche Grüße!
      Dein IVARIO-Team

      Antworten
    • Hallo Mo,

      wenn Deine Mietwohnung Wasserprobleme aufweist, insbesondere Bakterien im Trinkwasser, ist es wichtig, diese Angelegenheit ernst zu nehmen und Maßnahmen zu ergreifen. Die Senkung der Miete ist in solchen Fällen theoretisch möglich, jedoch gibt es bestimmte Schritte, die Du unternehmen solltest:

      Benachrichtige Deinen Vermieter: Informiere umgehend Deinen Vermieter über das Problem. Lege die Situation detailliert dar und bitte um eine schnelle Lösung.

      Schriftliche Dokumentation: Halte alle Kommunikationen mit Deinem Vermieter schriftlich fest, einschließlich der Benachrichtigungen über das Wasserproblem und der Antworten des Vermieters.

      Beweise sammeln: Wenn möglich, sammle Beweise für das Wasserproblem, wie beispielsweise Wasserproben oder Untersuchungsberichte.

      Gesetzliche Regelungen beachten: Prüfe die Mieterrechte und -gesetze in Deinem Bundesland oder Deiner Region. Diese können je nach Standort variieren und regeln, inwieweit Du Anspruch auf Mietminderung oder andere Maßnahmen hast.

      Vermieter Frist einräumen: Gib Deinem Vermieter angemessene Zeit, das Problem zu beheben, nachdem Du es gemeldet hast. Die Dauer kann je nach der Schwere des Problems variieren.

      Mietminderung: Wenn Dein Vermieter das Problem nicht innerhalb angemessener Zeit behebt, kannst Du unter Umständen eine Mietminderung in Erwägung ziehen. Dies sollte jedoch im Einklang mit den örtlichen Gesetzen und dem Mietvertrag stehen.

      Rechtliche Beratung: Falls Du unsicher BIST oder rechtliche Schritte in Erwägung ziehST, ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten zu lassen. Dieser kann Dich über Deine Rechte und die besten Vorgehensweisen informieren.

      Viele Grüße,
      Dein IVARIO-Team

      Antworten
  2. Ich habe von meinem Vermieter eine Aufforderung bekommen, das ich mehr Warmwasser zu verbrauchen habe, sonst würde ein System eingebaut das zwangsweise Wasser abgibt. Ich soll die Kosten dafür tragen. Ist so etwas zulässig? Angeblich soll das die Legionellewerte runter bekommen!

    Antworten
    • Hallo Iris,

      es ist wichtig zu beachten, dass es in Deutschland gesetzliche Regelungen gibt, die den Schutz vor Legionellen im Trinkwasser sicherstellen sollen. Allerdings ist die Vorgehensweise, die du beschreibst, eher ungewöhnlich.

      Normalerweise ist es Aufgabe des Vermieters, sicherzustellen, dass die Trinkwasserinstallation in einem Mietobjekt den geltenden Hygienevorschriften entspricht, einschließlich der Vermeidung von Legionellen-Befällen. Dies kann durch regelmäßige Wartung, Spülungen und andere Maßnahmen erreicht werden, die in der Trinkwasserverordnung festgelegt sind.

      Es ist ungewöhnlich, dass ein Vermieter die Kosten für den Einbau eines Systems zur zwangsweisen Wasserausgabe auf den Mieter abwälzen möchte, um die Legionellenwerte zu senken. Die gesetzliche Verantwortung für die Sicherstellung der Wasserqualität liegt normalerweise beim Vermieter.

      Bevor du irgendwelche Maßnahmen ergreifst oder zusätzliche Kosten übernimmst, solltest du dich an das örtliche Gesundheitsamt oder eine rechtliche Beratungsstelle wenden, um die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit dieser Anforderung zu klären. Es ist wichtig sicherzustellen, dass deine Rechte als Mieter respektiert werden und dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

      Wir hoffen, diese Informationen helfen dir dabei, die Angelegenheit zu klären, und stehen dir gerne zur Verfügung, wenn du weitere Fragen hast.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Das Team von IVARIO

      Antworten
  3. Wir waren in einem Hotel hier in Deutschland untergebracht. Morgens, nach dem Verlassen des Zimmers lag ein Zettel auf dem Boden mit der Mitteilung, dass man nicht Duschen dürfe und auf keinem Fall das Wasser trinken solle. Das war natürlich zu spät, da wir beides gemacht haben. Abends bei der Rückkehr wurden wir sofort in ein anderes Hotel umgesiedelt. Das gesamte Hotel wurde wegen Legionellen im Wasser geräumt. Uns geht es glücklicherweise gut.
    Können wir für diese Situation einen Schadenersatz verlangen?

    Antworten
    • Hallo Burkhard,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Es tut uns leid zu hören, dass du in einem Hotel in Deutschland eine unangenehme Erfahrung gemacht hast, bei der das Wasser aufgrund von Legionellen-Befunden nicht sicher war. Das ist sicherlich beunruhigend.

      Ob in einer solchen Situation ein Schadenersatzanspruch besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der genauen Umstände, der Vertragsbedingungen und der geltenden Gesetze. Um sicherzustellen, dass du die bestmöglichen Informationen erhältst, empfehlen wir dir, dich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Ein Anwalt kann deine Situation genauer bewerten und dir rechtlichen Rat geben.

      Es ist gut zu hören, dass es dir und deiner Begleitung gut geht, obwohl ihr von dieser unglücklichen Situation betroffen wart. Wir hoffen, wir konnten dir hiermit helfen.

      Viele Grüße von deinem Coach für Wohngesundheit.

      Antworten
  4. Hallo, ich wohne in einem vor 15 Jahren modernisierten Plattenbau.
    Wir haben seit 2018 immer überhöhte Werte. Dabei sind Werte von 200 kbe noch die kleinsten.
    In der neuesten Mitteilung meines Vermieters war Ergebnisse mit 6800 kbe dabei. Seit fast 5 Jahren habe ich überall von der Verwaltung gestellte Filter, die regelmässig gewechselt werden.
    Reichen bei so hohen Werten noch solche Filter?
    Ist es normal oder üblich, dass sich so ein Befall über so einen langen Zeitraum hinzieht ohne dass das Trinkwassersystem überarbeitet werden muss?
    Würde mich über hilfreiche Antwort freuen.
    MfG Ingo

    Antworten
    • Hallo Ingo,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Es ist verständlich, dass du dir Sorgen machst wenn bereits über mehrere Jahre so stark erhöhte Werte bei Euch auftreten und Fragen zum Einsatz der bereitgestellten Filter hast.

      Bei so hohen Legionellenwerten können herkömmliche Filter möglicherweise nicht ausreichen, um das Problem vollständig zu lösen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Trinkwasseranlage des Gebäudes einer gründlichen Überprüfung und möglicherweise einer Sanierung unterzogen wird. Dies sollte durch Fachleute und in Absprache mit den örtlichen Behörden erfolgen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um das Risiko für die Bewohner zu minimieren.

      Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass wir keine spezifischen Informationen über die Gegebenheiten in deinem Plattenbau haben. Die Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen zur Behandlung des Legionellenbefalls liegt bei den Verantwortlichen des Gebäudes, wie dem Vermieter oder der Verwaltung. Sie sollten über die neuesten Entwicklungen informiert sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um das Problem zu lösen.

      Falls noch nicht geschehen, empfehle ich dir, deine Bedenken und Fragen deinem Vermieter oder der Verwaltung mitzuteilen. Bitte um eine detaillierte Stellungnahme zur Situation und den geplanten Maßnahmen zur Behebung des Problems. Du hast das Recht auf sauberes und sicheres Trinkwasser in deinem Zuhause, und es ist wichtig, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu gewährleisten.

      Wir hoffen, dass wir dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnten. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehen wir gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Dein Coach für Wohngesundheit

      Antworten
  5. Guten Tag,
    auch in dem Mehrfamilienhaus, in dem ich wohne, wurden Legionellen im Wasser nachgewiesen.
    Allerdings geht es mir soweit gut und ich habe keinerlei Symptome. Könnte es trotzdem sein, dass ich erkrankt bin und sollte zum Arzt gehen oder besteht erst Handlungsbedarf, sobald Symptome auftreten?
    VG
    Valentina

    Antworten
    • Hallo Valentina,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Es tut uns leid zu hören, dass in dem Mehrfamilienhaus, in dem du wohnst, Legionellen im Wasser nachgewiesen wurden. Es ist verständlich, dass du dir Gedanken machst, auch wenn du bisher keine Symptome hast.

      Bei einer möglichen Legionellen-Exposition ist es wichtig zu wissen, dass nicht jeder automatisch erkrankt. Viele Menschen, die Legionellen ausgesetzt sind, zeigen keine Symptome oder haben nur milde Beschwerden. Dennoch ist es ratsam, aufmerksam zu bleiben und Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

      Es wäre empfehlenswert, mit deinem Arzt über die Situation zu sprechen, insbesondere wenn du Bedenken hast oder Fragen aufkommen. Dein Arzt kann deine individuelle Situation besser einschätzen und dir gegebenenfalls spezifische Empfehlungen geben. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Urintest oder einen Atemtest durchzuführen, um eine mögliche Legionellen-Infektion auszuschließen.

      Darüber hinaus ist es wichtig, die Informationen und Anweisungen der örtlichen Behörden oder des Vermieters in Bezug auf das Trinkwasser zu beachten. Diese sollten Maßnahmen ergreifen, um das Problem zu beheben und die Gesundheit der Bewohner zu schützen. Regelmäßige Wartung und Desinfektion der Wassersysteme können dabei helfen, das Risiko einer Legionellen-Exposition zu verringern.

      Wir hoffen, dass wir dir hiermit weiterhelfen konnten. Wenn du weitere Fragen hast, stehen wir gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Dein Coach für Wohngesundheit

      Antworten
  6. Guten Tag,
    bei unserem 8 Familien Mietshaus wurde ein Legionellenbefund von 200 KBE/100 ml festgestellt, was wahrscheinlich noch keine hohe Belastung ist,
    Bei der Nachuntersuchung wurden unter 2 KBE Legionellen festgestellt.
    Die Wasserentnahme dazu erfolgte von der Fa. Techem, die Wasseruntersuchung wurde von Fa.Fresenius ermittelt.

    Nun verlangt das Gesundheitsamt eine weiter Untersuchung von einem Gutachter der ca. 15 Stunden zu einem horrenden Preis verlangt.
    Sind die Firmen Techem und Fresenius nicht kompetent dazu?
    Mit freundlichen Grüßen
    Walter Knoll

    Antworten
    • Hallo Walter,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Es ist schwer zu sagen, ob die Firmen Techem und Fresenius kompetent genug sind, um eine weitergehende Untersuchung durchzuführen. Normalerweise haben diese Firmen jedoch ausreichende Erfahrung und Kenntnisse, um solche Tests durchzuführen.

      Das Gesundheitsamt verlangt jedoch eine weitere Untersuchung von einem Gutachter, der möglicherweise spezifischere Kenntnisse und Fähigkeiten hat, um das Problem zu lösen. Es ist auch möglich, dass das Gesundheitsamt in solchen Fällen ein bestimmtes Verfahren oder einen bestimmten Standard für die Untersuchung vorschreibt, dem die genannten Firmen nicht entsprechen.

      Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesundheit der Bewohner an erster Stelle steht und dass das Gesundheitsamt verpflichtet ist, sicherzustellen, dass das Wasser sicher ist. Wenn Du Zweifel hast oder Fragen zur weiteren Untersuchung, kannst Du sich direkt an das Gesundheitsamt wenden.

      Wir hoffen, dass wir dir hiermit weiterhelfen konnten!
      Viele Grüße von eurem Coach für Wohngesundheit.

      Antworten
  7. Hay
    Ich wohne jetzt seit 2011 in einer Altbau Wohnung einer Baugenossenschaft aus Gesundheitlichen Gründen trinke ich nur abgekochtes Wasser ( Kaffee o Tee) Bei uns im Haus sind noch Uralte Rohre Leitungen und solange ich hier Wohne wurde noch kein Wassertest auf irgendwas getestet. Mein Boiler habe deshalb auf 60 c.gestellt zwecks heißes Wasser . Habe mal vor paar Jahren ein Wassertest gemacht aber leider nicht verstanden und die kosten musste ich tragen , , weil der Vermieter das nicht angeordnet hat. Mfg Frau B. Z bitte um Antwort danke

    Antworten
    • Hallo Brigitte,
      vielen Dank für deinen Kommentar!
      Es ist verständlich, dass du aufgrund der alten Rohre und Leitungen in deiner Wohnung Bedenken hinsichtlich der Wasserqualität hast und deshalb nur abgekochtes Wasser trinkst. Auch wenn du dies bereits versucht hast, raten wir dir, erneut einen Wassertest durchzuführen. Unsere Testergebnisse sind sehr anschaulich und verständlich aufbereitet und solltest du Schwierigkeiten bei der Auswertung haben oder dir unsicher sein, wie du am besten handelst stehen die unsere Experten gerne zur Beratung zur Verfügung!
      Wir hoffen, das wir hiermit deine Frage beantworten konnten und sich bald Klarheit hinsichtlich deiner Wasserqualität einstellt.
      Viele Grüße von Ihrem Coach für Wohngesundheit

      Antworten
  8. Hallo,
    in unserem Mehrfamilienhaus hat das Prüfergebnis ergeben, dass über 1600 KBE Legionellen vorliegen. Auf die einzelnen Wohnungen aufgeschlüsselt hat sich ergeben, dass bei der Probenentnahme in manchen Wohnungen keine Legionellen nachgewiesen wurden und in anderen Wohnungen über 1000 KBE. Wie ist das möglich?

    Antworten
    • Hallo Max,
      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Der Unterschied in den Ergebnissen kann darauf zurückgeführt werden, dass jede Wohnung ab dem Wasserzähler ein eigenes Rohrsystem besitzt. Die Verunreinigungen können hier entstehen und die Grenzwertüberschreitungen verursachen.
      Wir hoffen, dass wir dir hiermit deine Frage beantworten konnten!
      Viele Grüße von euerem Coach für Wohngesundheit

      Antworten
  9. Hallo, ich bekam von meinem Vermieter die Ankündigung der Probenentnahme, in dieser steht, dass an den Zapfstellen 2 bis 3 Tage vor der Prüfung viel Heißes Wasser entnommen werden soll.
    Nun frage ich mich ob dies zu einem verfälschten Ergebnis führt ?

    Antworten
    • Hallo Philipp,
      vielen Dank für deinen Kommentar!
      In der Regel soll eine Legionellenprüfung im regulären Betrieb der Probestelle durchgeführt werden. Spezielle Heißwasserentnahmen im Vorhinein sind unüblich, da diese die Rohrleitungen reinigen und somit das Ergebnis beeinflussen könnte. Wir hoffen, dass wir dir hiermit deine Frage beantworten konnten!
      Viele Grüße von euerem Coach für Wohngesundheit

      Antworten
  10. Wir haben aus verschiedenen Gründen ein dreiviertel Jahr lang weder Dusche noch Badewanne benutzt. Vor allem, weil wir ein winziges Innenbad haben und sich nach dem Baden Dampfwolken bilden, die in beiden daneben liegenden Räumen Schimmelbefall in schlecht belüfteten Ecken verursachen. Jetzt sind wir in großer Sorge, dass das nicht bedachte Folgen anderer Art hatte. Der Mieterverein konnte uns nicht weiterhelfen. Genügt es, die Duscharmatur austauschen zu lassen und anschließend – nach längerem Ablaufen von heißem Wasser – einen Legionellentest vorzunehmen?

    Antworten
    • Hallo Bärbel,
      Legionellen vermehren sich in stehendem Wasser bei Temperaturen zwischen 20°C und 50°C. Bei einem nicht genutzten Warmwasseranschluss können sich daher durchaus Legionellen bilden. Ein Austausch der Duscharmatur ist aus unserer Sicht nicht zwingend erforderlich, aber eine gründliche Reinigung und Durchspülung mit heißem Wasser, sowie anschließend ein Legionellen-Wassertest ist durchaus empfehlenswert.

      Viele Grüße
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten
  11. Wie ist es bei folgendem Fall, wer bezahlt in einer Wohnung, in welche eine automatische Leitungsspülung eingebaut wird das Wasser, welches für die Spülungen benötigt wird?

    Antworten
    • Hallo Alexander,

      vielen Dank für Ihren Beitrag.
      Vermutlich wird dies über den wohnungsbezogenen Wasserverbrauch abgerechnet.
      Gewissheit kann Ihnen hier evtl. ein Mieterverein oder ggf. die Hausverwaltung geben.

      Beste Grüße
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten
  12. guten tag,
    unser Mietshaus hatte bei einer Messung vor zwei jahren ein Legionellenproblem (ca 200 k0lomienbildende Einheiten). Durch getroffene Maßnahmen (Temperaturerhöhung, durchlauferhöhung, etc ) wurde das problem gelöst und bei zwei darauffolgenden messungen im halbjährlichen abstand wurden nur noch null kbe und ca 5 kbe gemessen.
    Was ist denn jetzt der momentane maximale zeitabstand für die nächste messung? 1, 2, oder wieder 3 jahre?
    vielen dank für Ihre antwort!
    Hajo Suhr

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Suhr,

      vielen Dank für Ihren Beitrag.

      In der Regel sind Vermieter alle drei Jahre zu einer Trinkwasserüberprüfung verpflichtet.

      Sofern ein Befund vorliegt, kann das Gesundheitsamt kürzere Zeitabstände zwischen den Prüfungen anordnen.

      Mit besten Grüßen
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten
  13. Hallo, Können sich Legionellen in der Einhebelmischbatterie bilden und gibt es eine bauartbedingte Legionellen sichere Zweigriffmischbatterie?

    Antworten
    • Hallo Heike,

      Legionellen fühlen sich bei Temperaturen zwischen ca. 25° und 55° Grad Celsius wohl.
      Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Legionellen in der Wasserhahn-Armatur ansiedeln und sich vermehren, ist geringer
      als die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese in der Zirkulationsleitung, durch die warmes Wasser zirkuliert, bilden.
      Wir empfehlen generell, regelmäßig die thermische Desinfektion durchzuführen, sodass eventuell vorkommende Legionellen in den Leitungen und Wasserhähnen
      abgetötet werden. Gewissheit, ob sich in der Installation Legionellen befinden, verschafft ein Wassertest auf Legionellen.
      Gerne geben wir Ihnen in unserer Experten-Sprechstunde noch weitere Informationen zu diesem Thema.
      Sie erreichen die Experten unter dieser Telefonnummer: 040 180 241 11 (dt. Festnetz)

      Viele Grüße
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten
  14. Guten Tag,
    Ich habe eine Eigentumswohnung mit einem eigenen Heizungssystem, nämlich einer Wärmepumpe. Laut den anzeigen wird dabei das Wasser maximal auf nur 50 Grad erhitzt. Was kann ich tun?

    Freundliche Grüße,
    Daniela Bohle

    Antworten
    • Hallo Daniela,
      in der Regel lässt sich die Temperatur, auf die das Wasser erhitzt wird, an den Geräten einstellen.
      Wir empfehlen, die Wärmepumpe auf 60° Celsius ein zu stellen, da ab dieser Temperatur keine Keimbildung mehr stattfindet
      und die Legionellen absterben, sollten welche in dem Wasser vorkommen.
      Sollten Sie die Temperatur nicht weiter verstellen können, empfehlen wir Ihnen, einen Heizungs-Fachmann vor Ort
      zu Rate zu ziehen.
      Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch in unserer kostenlosen Expertensprechstunde unter der Telefonnummer 040 – 180 241 11 (dt. Festnetz).

      Viele Grüße,
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten
  15. Hallo Ivario Team,
    ich habe eine Ankündigung zur Probenahme im Keller erhalten. Dort befinden sich nur Wasseranschlüsse für Waschmaschinen. Sind diese auch überprüfungspflichtig?

    Antworten
    • Hallo Thomas,

      wo die Probenahme erfolgen muss, hängt von der Hausinstallation ab. Bei der Legionellenprüfung werden für gewöhnlich zwei Proben an dem Warmwasseraufbereiter sowie am Ende jeder Steigleitung genommen.
      Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere kostenlose Experten-Sprechstunde telefonisch jederzeit gerne zur Verfügung.

      Viele Grüße
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten
  16. Bitte um Stellungnahme zu folgender Situation. es wurde ein Befund festgestellt und auch eine Desinfektion vorgenommen. Für mich ist es sehr wichtig zu wissen, was ich tun kann, um einen nochmaligen positiven Befund zu vermeiden. Was bedeutet das wenn man in einen mehrwöchigen urlaub fährt? Wie oft muß jede Wasserentnahmestelle benutzt werden? Wie lange muß ich dann das heiße Wasser laufen lassen? Haben sie noch sonstige nützliche Tipps und Empfehlungen? Vielen Dank für ihre Rückmeldung.

    Antworten
    • Hallo Margareta,
      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Prinzipiell sollte darauf geachtet werden, dass das Wasser während der Warmwasseraufbereitung stark genug erhitzt wird. Weitere nützliche Infos und Tipps zum Thema Legionellen vorbeugen finden Sie beispielsweise hier im Magazin.
      Alles Gute und die besten Grüße,
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten
  17. Hallo,
    ich besitze ein vermietetes 2-Familienhaus.
    Beim Neubau vor 10 Jahren hat man im voraus bereits einen 500 Liter-Speicher eingebaut, der im Falle für eine spätere Installation von Photovoltaik fürs Warmwasser, ausreichend ist.

    Gilt für mich die Legionellenprüfung? Es handelt sich um ein 2-Familienhaus und zudem kommt hier auch die 3-Liter-Regel nicht zum Tragen. Allerdings habe ich nunmal einen 500-Liter-Speicher.

    Was gilt nun in meinem Falle und des derzeitigen Zustands?

    Vielen Dank für eine Info.

    Grüße,
    Susanne

    Antworten
    • Hallo Susanne,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Hier ist es prinzipiell sinnvoll, beim zuständigen Gesundheitsamt nachzufragen. Dieses wird Ihnen mit Sicherheit genau Auskunft darüber erteilen, ob eine Legionellenprüfung vorgeschrieben ist. Durch den 500-Liter-Speicher ist allerdings davon auszugehen, dass eine Legionellenprüfung Pflicht ist.

      Davon abgesehen ist eine Prüfung auf Legionellen auch abseits der gesetzlichen Regelungen niemals falsch, um die Gesundheit der Mieter zu schützen. Denn schlussendlich ist ein Legionellenvorkommen ja auch bei kleineren Wasserspeichern oder Zweifamilienhäusern nicht ausgeschlossen. 🙂

      Mit den besten Grüßen,
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten
  18. Hallo,
    wie viele Probesets muss ich kaufen, um eine aussagekräftige Prüfung durchzuführen? Sind es je 1 Set für Vorlauf, Rücklauf und höchste Stelle – also 3 Sets? Oder enthält 1 Set bereits 3 Entnahmeröhrchen?
    Gruß
    Jörg

    Antworten
    • Hallo Jörg,
      hier hilft Ihnen am effektivsten einer unserer geschulten Servicemitarbeiter weiter. Wir freuen uns dazu auf Ihren Anruf (+49(40)-180 24 111, Werktags 9-17 Uhr) oder Ihre Email via Kontaktformular.
      Liebe Grüße,
      Ihre IVARIO-Team

      Antworten
  19. Wie ist es rechtlich bei dem folgenden Fall:

    Ein Objekt wird von Verwaltung 1 bis Mai 2015 verwaltet.
    Das Objekt wird verkauft und geht zu Verwaltung 2 über.
    Verwaltung 2 geht davon aus, dass eine Erstuntersuchung bereits stattgefunden hat, da es laut Verordnung bis 31.12.13 Pflicht war.
    2016 wird Verwaltung 2 klar, dass keine Erstuntersuchung stattgefunden hat.
    Wer steht in der Pflicht, die Kosten für die Prüfung zu übernehmen? Verwaltung 1 oder Verwaltung 2?

    Antworten
    • Hallo Maya,

      setzen Sie sich in diesem Fall direkt mit den zuständigen Behörden in Verbindung. Diese werden Ihnen Auskunft zu diesem Sachverhalt geben können. Das Gesundheitsamt, das für Ihre Region zuständig ist, hat auch direkt die Handhabe, die verantwortliche Partei gegebenenfalls anzusprechen.

      Mit den besten Grüßen,
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten

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