Legionellenprüfung nach TrinkwV

Gesetzliche Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung (kurz TrinkwV) schreibt u.a. eine Untersuchungspflicht auf Legionellen vor, die nahezu alle Mietshäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung betrifft.
Eine Missachtung dieser Untersuchungspflicht kann imense Probleme verursachen, u.a. Bussgelder bis zu 25.000 €. Daher sollten Sie der Untersuchung auf Legionellen
zwingend nachkommen. Weitere Informationen zur Untersuchungspflicht finden Sie in der Trinkwasserverordnung (Siehe Bundesumweltamt).
Neben der Untersuchungspflicht ist auch die Informationspflicht geregelt, d.h. das dem Gesundheitsamt sowie Bewohnern die Ergebnisse bei Grenzwertüberschreitungen ünverzüglich mitgeteilt werden.
Untersuchungsergebnisse der Legionellenuntersuchung bei denen der Maßnahmewert (Grenzwert) nicht überschritten wurde sind nur den Bewohnern mitzuteilen. Der technische Maßnahmewert (Grenzwert)
ist: 100 kbE / 100 ml.