Akkreditierte Legionellenprüfung

Wer ist untersuchungspflichtig?

  • Hausverwaltungen
  • Vermieter
  • Fitnessstudios
  • Hotel- und Gastgewerbe
  • Büro- und Gewerbeimmobilien mit Duschen
  • Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Kindergärten und Schulen

Weitere Informationen

Einige der wichtigsten Kriterien, die für eine Untersuchungspflicht ausschlaggebend sind:

  • Alle Wohngebäude, die über einen zentralen Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher verfügen, der mehr als 400 Liter Wasser fasst, sind betroffen.
  • Gebäude, deren Leitungswasserrohre zwischen dem Warmwasserspeicher und dem Wasserhahn, der am weitesten entfernt liegt, mindestens ein Volumen von drei Liter Wasser umfassen.
  • Dadurch gilt die Pflicht zur Legionellenprüfung für annähernd alle Wohngebäude, die mehrere Mietwohnungen bieten.
    Ausgeschlossen sind hier in der Regel nur Mehrfamilienhäuser, die nicht über eine zentrale Warmwasserbereitung verfügen sowie Ein- oder Zweifamilienhäuser.
  • Eine Erstuntersuchung ist seit dem 31.12.2013 Pflicht
  • Bei Missachtung werden nicht selten Bussgelder bis zu 25.000 € verhängt


Für Informationen und Angebote zur gesetzlichen Legionellenprüfung nutzen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular oder rufen Sie uns unter +49(40)-180 24 112 werktags zwischen 09.00-17.00 Uhr zum Ortstarif an. Sie erhalten Sie Ihr persönliches Angebot i.d.R. innerhalb von nur 24 Stunden per E-Mail.

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Ablauf der Probenahme

Die Wasserprobe wird am Ein- und Ausgang der zentralen Warmwasserbereitungsanalage entnommen, sowie am Ende jeder Warmwassersteigleitung.
Die Probeentnahme muss durch spezielle Probenahmeventile erfolgen. Diese müssen zwingend durch einen Installateur eingebaut werden, bevor
die Probenahme durch uns erfolgt. Der Einbau ist allerdings nicht aufwendig und zumeist kostengünstig.