Untersuchungspflichtige Großanlage – wie definiert sich eine solche Anlage?

Als untersuchungspflichtige Großanlage wird in der Trinkwasserverordnung ein Gebäude definiert, das über einen mindestens 400 Liter fassenden Tank zur Trinkwasseraufbewahrung verfügt. Eine untersuchungspflichtige Großanlage kann jedoch auch ein Gebäude sein, das über wenigstens eine Rohrleitung verfügt, die ein Volumen von mehr als 3 Litern aufweist. Um als untersuchungspflichtige Großanlage definiert zu werden, wird außerdem vorausgesetzt, dass Wasser vernebelt wird, beispielsweise weil eine Dusche zur Nutzung bereitsteht.

Lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Hier spielt auch das Volumen von Speicher und Leitungen keine Rolle. In diesem Fall werden die Gebäude als Kleinanlagen eingestuft und unterliegen somit keiner Kontrollpflicht.

Untersuchungspflichtige Großanlage: Besitzer müssen regelmäßige Trinkwasseranalysen durchführen

Das Leitungsvolumen wird, um festzustellen ob es sich um eine untersuchungspflichtige Großanlage handelt, anhand des geschätzten Rohrleitungsvolumens zwischen Speicher und Zapfstelle berechnet. Sofern keine Bestandspläne vorliegen, wird das Rohrvolumen anhand der Leitungsabmessungen sowie der Rohrlängen ermittelt.

Gebäude, die als untersuchungspflichtige Großanlage definiert werden, müssen in regelmäßigen Abständen auf verschiedene Parameter, darunter ein Test auf Legionellen, untersucht werden.

Eine untersuchungspflichtige Großanlage muss, sofern mehr als zwei Wohneinheiten vermietet werden, bei Legionellenbefall dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Die Trinkwasserverordnung definiert hier einen Grenzwert von 100 KBE (Kolonie bildende Einheiten) je 100 ml Wasser.

Eigentümer in der Pflicht

Mieter haben abseits der gesetzlich vorgeschriebenen Wasseranalysen für untersuchungspflichtige Großanlagen das Recht, ihr Wasser jederzeit selbst testen zu lassen. Zeigt sich bei diesem Test ein oder mehrere Parameter, die oberhalb des Grenzwertes liegen, kann der Vermieter oder Eigentümer in die Pflicht genommen werden. Denn dieser trägt die Verantwortung dafür, dass allen Nutzern des Trinkwassers in seiner Immobilie vollkommen belastungsfreies Trinkwasser zur Verfügung steht.

Entsprechende Wasseranalyse-Sets sind hier im Shop erhältlich. Diese ermöglichen schnelle Gewissheit über die tatsächliche Qualität des Wassers, das schlussendlich aus dem Hahn fließt. Denn Verunreinigungen treten hauptsächlich im hausinternen Leitungswassersystem auf und können enorme gesundheitliche Probleme nach sich ziehen.

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