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Wer trägt die Kosten bei Schimmel

Wer trägt die Kosten bei Schimmel?

Schimmel in der Wohnung ist eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner. Während Schimmelsporen in der Natur allgegenwärtig sind und eine wichtige Rolle im Ökosystem spielen, sollten sie sich in unseren Wohnräumen möglichst nicht ausbreiten. Durch gute Isolierung und Dämmung sowie ein vernünftiges Heiz- und Lüftverhalten lässt sich die Gefahr, dass sich Hausschimmel ansiedelt, relativ gering halten. Dennoch kommt es vor, dass sich Schimmel an den Wänden, Decken oder Möbeln niederlässt und schnell ausbreitet. Dieser Hausschimmel sollte so zügig wie möglich an der weiteren Ausbreitung gehindert und vollständig entfernt werden. Je nach Ausmaß des Schimmelbefalls können hier professionelle Maßnahmen erforderlich werden, die durch einen Experten für Schimmel durchgeführt werden. Doch wer trägt die Kosten für die Schimmelentfernung in Mietwohnungen? Um dies zu beantworten ist zunächst die Schuldfrage zu klären. Denn sowohl Mieter als auch der Hauseigentümer können gegebenenfalls die Verantwortung für Schimmel in der Wohnung tragen.

Zahlt der Vermieter bei Schimmel?

Der Vermieter zahlt dann die notwendigen Maßnahmen zur Schimmelentfernung, wenn der Mieter keine Verantwortung, sprich keine Schuld an dem Schimmelbefall, trägt. Prinzipiell wird zunächst davon ausgegangen, dass der Eigentümer verantwortlich für die Ursache des Schimmelbefalls ist. Daher muss dieser klar nachweisen können, dass in diesem Fall der Mieter die Schimmelbildung verursacht hat. Wird allerdings nachgewiesen, etwa durch eine professionelle Begutachtung, dass der Mieter nicht pflichtgemäß gehandelt und etwa durch falsches Lüften und Heizen oder auch durch falsch verschlossene Fenster etc. die Schimmelbildung provoziert hat, ist es durchaus möglich, dass der Vermieter die Kosten für die Schimmelentfernung und gegebenenfalls sogar für notwendige Sanierungen auf den Mieter überträgt.

Der Hauseigentümer haftet in jedem Fall dann für den entstandenen Schaden sowie die Beseitigung des Hausschimmels, wenn beispielsweise eine mangelhafte Gebäudeabdichtung für die Schimmelbildung verantwortlich gemacht werden kann. Auch Leitungswasserschäden im Haus, die zu Feuchtigkeit und daraufhin zu einer Schimmelbildung geführt haben, liegen beispielsweise in der Verantwortung des Vermieters.

Zahlt die Versicherung bei Schimmel?

Ob und welche Versicherung bei Schimmel in der Wohnung bezahlt hängt vor allem davon ab, wo die Ursache für die Schimmelbildung zu finden ist. Je nach dem, welche Ursache schlussendlich für die Bildung von Schimmel verantwortlich gemacht wird, greift gegebenenfalls die Haftpflichtversicherung oder auch die Hausrat- beziehungsweise die Wohngebäudeversicherung.

Schimmelentfernung: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Kosten für Schimmelentfernung können stark variieren. Wird der Schimmelbefall schnell entdeckt, kann zügig gehandelt werden und schon mit kleinerem Einsatz der Hausschimmel entfernt werden. Häufig werden jedoch, vor allem bei großflächigem Schimmelbefall, professionelle Methoden unumgänglich, so dass die Kosten dementsprechend ansteigen. Daher ist es immer sinnvoll und wichtig, schnell zu reagieren und erste Anzeichen für Schimmel, etwa Schimmelgeruch oder auch Schimmelflecken, nicht zu ignorieren. Sitzt der Schimmel bereits sehr tief und hat sich weit ausgebreitet, kann dies auch für die Bausubstanz des Gebäudes zum Problem werden. Auch Eigentümer sind daher angehalten, einen Schimmelbefall zügig zu bekämpfen und gegebenenfalls vom Experten einschätzen und entfernen zu lassen. Wird der Schimmel an den Wänden nicht korrekt entfernt, kann dies dazu führen, dass der Hausschimmel immer wieder auftritt. Schlussendlich lohnt es sich daher, direkt gründlich und unter Umständen mit der Unterstützung eines Schimmelexperten gegen den ungebetenen Hausgast vorzugehen.

Bei Verdacht auf Schimmel rechtzeitig testen

Sowohl für Mieter als auch für Vermieter gilt: Bei Verdacht auf einen Schimmelbefall sollte zügig reagiert werden. So sollte beispielsweise bei Schimmelflecken an den Wänden oder Möbeln dringend festgestellt werden, um welche Schimmelart es sich handelt, wo die Ursache zu finden ist und welche Maßnahmen empfohlen werden. Und auch dann, wenn visuell keine Hinweise zu entdecken sind, kann der typische Schimmelgeruch in der Wohnung ein Indiz dafür sein, dass sich Hausschimmel bereits unter Fußbodenbelägen, hinter der Tapete oder an anderen versteckten Orten ausbreitet. In jedem Fall sollte daher auf  „Nummer Sicher“ gegangen werden, um weder die Bausubstanz des Hauses, noch die die Gesundheit der Bewohner zu gefährden. Hierzu bietet sich zunächst ein Schimmeltest der Oberflächen an. Doch auch eine Schimmelanalyse der Raumluft kann zügig Gewissheit bringen. Ein solcher Schimmeltest für zuhause liefert wichtige Informationen dazu, welcher Schimmel nachweisbar ist und in welchem Umfang sich dieser bereits ausgebreitet hat. So lassen sich gezielte Maßnahmen einleiten, um dem Schimmelproblem so schnell wie möglich Herr zu werden.

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