Legionellen sind Mikroorganismen, die im Wasser leben. Sie gehören zu den Bakterien und können beim Menschen verschiedene Krankheiten auslösen. Sehr gefährlich ist Legionella pneumophila. Eine Infektion mit Legionellen kann die sogenannte Legionärskrankheit oder auch Legionellose zur Folge haben. Sie kann tödlich verlaufen.
Der optimale Lebensraum der Mikroben ist Wasser mit Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad.
Warmwasserverteilungsanlagen, Durchlauferhitzer, Duschköpfe oder Kaltwasserleitungen mit längerem Stillstand bilden ein ideales Milieu für diese Krankheitserreger.
Über Dusche, Wasserhahn oder Klimaanlage kommen die Legionellen mit dem Menschen in Kontakt. Durch die feinen Aerosol-Nebel eines Brausekopfes gelangt das Bakterium besonders gut in die Luft und verteilt sich in den Atemwegen.
Wegen des enormen Gesundheitsrisikos bei hoher Legionellen-Konzentration in Trinkwasseranlagen gehört die Legionellenuntersuchung zum bewährten Standart-Test nach der deutschen Trinkwasserverordnung. Für die Entnahmestellen gibt es technische Vorschriften des DVGW, um sämtliche Leitungen, (Warmwasser-Vorlauf, Zirkulations-Rücklauf und Steigstrang), auf Legionellen untersuchen zu können. Die Vorgaben der eigentlichen Probenahme sind in der "DIN EN ISO 19458 Wasserbeschaffenheit-Probenahme für mikrobiologische Untersuchungen" verankert. Die Entnahme und Analyse der Probe erfolgt durch ein akkreditiertes Labor. Bei Überschreitung des Grenzwertes muss das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden.
Die Untersuchungspflicht auf Legionellen ist Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasseranalyse von Trinkwassererwärmungsanlagen nach der Trinkwasserverordnung von 2012. Die Kontrolle des Trinkwassers gehört zu den Verkehrssicherungspflichten des Vermieters. Umfang und Häufigkeit dieser Untersuchungen sind in der Verordnung geregelt. Die Pflicht zur turnusmäßigen Prüfung betrifft Betreiber einer zentralen Großanlage zur Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Liter Volumen wie sie beispielsweise in Mehrfamilienhäusern vorkommt. Hier muss die Kontrolle nur alle 3 Jahre durchgeführt werden. Großanlagen, die der öffentlichen oder gewerblichen Nutzung dienen, z. B. Sporthallen, Fitnessstudios, werden einmal jährlich getestet.
Achtung: Nach der Änderung der Trinkwv. vom Dezember 2012 gibt es nun jedoch wichtige Ausnahmen, bei denen die Trinkwassernovelle keine Anwendung mehr findet.
Ein- und Zweifamilienhäuser, die gesetzlich als Kleinanlagen gelten, sind von der Untersuchungspflicht freigestellt. Gleichwohl trifft dies auf Wohnungen zu, in denen Durchlauferhitzer das Heisswasser erzeugen. Auch eine Wohnungseigentumsanlage, die ausschließlich von Selbstnutzern bewohnt wird, fällt aus der Verordnung heraus.
Die Trinkwasserverordnung ist also nur für Gebäude verbindlich, in denen Wasser öffentlich und / oder gewerblich bereit gestellt oder ein bestimmtes Fassungsvermögen nicht unterschritten wird!
Was bedeutet das für den einzelnen Privathaushalt? Um Gefährdungspotential zu erkennen, sollten Mieter oder Eigentümer von kleineren Thermen oder Bewohner mit Boilern als Trinkwassererwärmer eigenverantwortlich handeln.
Sparen an falscher Stelle kann sich gesundheitsgefährdend auswirken. Lassen Sie Leitungen nicht trocken fallen und stellen Sie die Temperaturen der Geräte der Trinkwassererwärmung nicht zu niedrig ein. Ab 60 Grad Celsius besteht kein Risiko mehr, dass sich Legionellen ansiedeln können.
Ehe Sie das Wasser nutzen, sollte es kurz fließen, um mögliche Mikroorganismen abzuleiten.
Fazit: Um ganz sicher zu gehen, ist ein Wassertest auf Legionellen unbedingt empfehlenswert! Füllen Sie Trinkwasser aus der Entnahmestelle ab und schicken Sie die Probe zur Legionellenuntersuchung ein. Ein zertifiziertes Labor führt den Wassertest durch und informiert Sie.