Die deutsche Trinkwasserverordnung – Ihre wichtigsten Fragen

Wie die meisten gesetzlichen Regelwerke ist auch die deutsche Trinkwasserverordnung ein umfangreiches Sammelsurium wichtiger Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Grenzwerte. Hier den Überblick zu behalten kann schwer fallen, so dass uns immer wieder Fragen zu diesem Thema erreichen. Diese fassen wir an dieser Stelle für Sie zusammen und freuen uns stets über Hinweise zu Fragen betreffend der deutschen Trinkwasserverordnung oder der Pflicht zur Trinkwasseranalyse, die Sie beschäftigen.

Die deutsche Trinkwasserverordnung: Fakten vorab zusammengefasst

Die deutsche Trinkwasserverordnung garantiert, dass ausnahmslos unbedenkliches Trinkwasser an die Haushalte ausgeliefert wird und nimmt Versorger dementsprechend in die Pflicht.

Doch damit ist die Aufgabe des Regelwerks noch nicht ausgeschöpft: Auch Vermieter und Hauseigentümer sollten die deutsche Trinkwasserverordnung beachten. Denn an sie geht die Verantwortung für das Trinkwasser, das schlussendlich aus dem Hahn fließt, am Wasserübergabepunkt über.

Besonders kritisch sollten sich Eigentümer daher mit den Gesetzen, welche die deutsche Trinkwasserverordnung vorsieht, auseinandersetzen, wenn das Wasser Dritten (beispielsweise Mietern) zur Verfügung gestellt wird. Doch auch dann, wenn das Leitungswasser ausschließlich selbst verwendet wird, fasst die deutsche Trinkwasserverordnung wichtige Regelungen zusammen. Denn innerhalb der eigenen internen Leitungen für Trinkwasser entstehen nicht selten starke Belastungen, die dem Verbraucher langfristig gesundheitlich schaden.

Daher sieht die deutsche Trinkwasserverordnung vor, dass entsprechende Untersuchungen in klar definierten Intervallen durchgeführt werden. Durch diese sollen etwa eine Belastung des Wassers durch Bakterien wie Legionellen oder Darmkeime oder auch die Verunreinigung durch schädliche Schwermetalle wie Blei ausgeschlossen werden. Die dementsprechend festgelegten Grenzwerte für Bakterien und Schwermetalle im Trinkwasser werden von den Wasserversorgern lückenlos eingehalten. Immobilieneigentümer sind in der Pflicht, diese Qualität auch in den eigenen internen Leitungen zu bewahren.

Die deutsche Trinkwasserverordnung: Was bedeutet „untersuchungspflichtige Großanlage“?

Eine als untersuchungspflichtige Großanlage definierte Trinkwasserinstallation definiert sich laut Trinkwasserverordnung wie folgt:

  • eine untersuchungspflichtige Großanlage verfügt über einen Trinkwasserspeicher, der mindestens 400 Liter Inhalt fasst oder
  • über ein Rohrleitungsvolumen von mindestens drei Litern Trinkwasser verfügt.Ein- oder Zweifamilienhäuser gelten prinzipiell als Kleinanlagen, unabhängig vom Fassungsvermögen des Speichers oder der Leitungen. Diese Immobilien sind dementsprechend nicht untersuchungspflichtig.
IVARIO NEWSLETTER
Neuigkeiten zum Thema Wasserqualität und IVARIO-Rabattaktionen in Ihr Postfach erhalten!

Wann muss eine Trinkwasserinstallation auf Legionellen untersucht werden?

Auf Legionellen muss eine Trinkwasserinstallation untersucht werden wenn

  • es sich um eine untersuchungspflichtige Großanlage handelt,
  • Installationen vorhanden sind, in denen Wasser vernebelt wird (Duschen etc.),
  • es sich um öffentlich oder gewerblich genutzte Immobilien handelt.So sind Immobilien, die über mehr als zwei Mieteinheiten verfügen, beispielsweise untersuchungspflichtig.

Zur Untersuchung des Leitungswassers auf Legionellen kommt in diesen Fällen zudem die Analyse verschiedener anderer Parameter, welche die Trinkwasserqualität beeinträchtigen können.

Welche Intervalle zur Legionellenprüfung sieht die deutsche Trinkwasserverordnung vor?

Entsprechend der Örtlichkeiten und der Nutzung variieren die vorgeschriebenen Intervalle zur Legionellenprüfung. Wird eine Immobilie mit mindestens drei Mieteinheiten gewerblich genutzt, also vermietet, besteht beispielsweise die Pflicht, die Trinkwasserleitungen alle drei Jahre auf Legionellen zu prüfen.

Als Eigentümer einer untersuchungspflichtigen Großanlage: Wann muss die Anlage dem Gesundheitsamt angezeigt werden?

Die Anlage muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden, sobald der sogenannte „technische Maßnahmenwert“ überschritten wird. Demnach sind Eigentümer zur Meldung verpflichtet, sobald im Zuge einer Legionellenprüfung mehr als 100 KBE je 100 ml Trinkwasser nachgewiesen wurden. (KBE = Koloniebildende Einheiten)

Worauf können Verbraucher achten, um die Trinkwasserqualität zu erhalten oder Veränderungen zügig zu bemerken?

Unabhängig davon, ob es sich beim Verbraucher des Trinkwassers um einen Mieter oder den Eigentümer der Immobilie handelt, können Verbraucher auf gewisse Faktoren achten, um eine Veränderung der Trinkwasserqualität zügig zu bemerken.

  • Um einen regelmäßigen Wasseraustausch zu gewährleisten, sollte das Wasser an wenig genutzten Entnahmestellen mindestens zwei Mal wöchentlich für wenigstens 30 Sekunden ablaufen.
  • Treten ungewohnte Schwankungen im Wasserdruck oder der Temperatur auf, sollte dies dem Eigentümer der Immobilie gemeldet und die Ursache festgestellt werden. Gleiches gilt für Veränderungen der Farbe, des Geschmacks oder des Geruchs.

Wer ist der Ansprechpartner, wenn Verunreinigungen des Trinkwassers nachgewiesen werden oder Veränderungen des Geschmacks, Geruchs oder Aussehens auffallen?

Treten Auffälligkeiten beim Trinkwasser auf, ist der erste Ansprechpartner ein anerkannter Fachhandwerker. Ebenfalls zu den ersten Schritten gehört zudem ein Wassertest auf Bakterien und Schwermetalle, um mögliche Belastungen und Verunreinigungen zügig nachzuweisen. Diesen Wassertest kann sowohl der Hauseigentümer als auch der Verbraucher selbst durchführen.

Mehr zu Wasseranalysen für Verbraucher erfahren Sie hier.

Gegebenenfalls ist das Gesundheitsamt zu informieren, wenn beispielsweise ein Legionellenbefall nachgewiesen wird. Ist die Ursache für die Belastung oder Verunreinigung des Leitungswassers nicht innerhalb der eigenen Leitungen durch einen Fachhandwerker nachzuweisen, sollte der Wasserversorger informiert werden.

Ihre Fragen, unsere Antworten – wir freuen uns über Ihren Kommentar!

Um möglichst viele Ihrer Fragen zu beantworten, wird dieser Artikel regelmäßig erweitert und durch einen Artikel, der sich speziell mit der Trinkwasserverordnung in Österreich, der Schweiz und anderen europäischen Ländern befasst, erweitert.

Sie haben weitere Fragen zur Trinkwasserverordnung in Deutschland? Dann freuen wir uns über Ihren Kommentar.

4 Gedanken zu „Die deutsche Trinkwasserverordnung – Ihre wichtigsten Fragen“

  1. Hallo,

    Ich habe ausgegrabene Straßenleitungen der Wasserversorgung gesehen (keine Abwasserkanäle), welche beinahe Zentimeterdick mit rötlichen Ablagerungen bedeckt waren. Läuft durch diese Rohre das „ausnahmslos unbedenkliches Trinkwasser „? Zudem habe ich Nitrat und hohe Kalkmengen im Wasser. Welche Teile der Hausleitungen können diese Stoffe ins Wasser lösen.
    Danke für die Antwort

    Beste Grüße
    Sebastian

    Antworten
    • Hallo Sebastian,
      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Nitrat und Kalk haben ihren Ursprung eher in der umliegenden Umgebung als in den Hausleitungen. Nitrat wird zum Beispiel mit der Düngung der Landwirtschaft in Verbindung gebracht und kann so ins Grundwasser gelangen. Kalkvorkommen wird auf die Gesteinsschichten zurückgeführt, gibt es kalkhaltiges Gestein wird der Kalk vom Wasser gelöst und sorgt für härteres Wasser. Beide Stoffe sollten allerdings in einer für den Verbraucher unbedenklichen Menge im Wasser vorhanden sein. Gehe am besten mit einem Wassertest auf Nummer sicher wenn du den Verdacht hast, das dein Trinkwasser verunreinigt ist!
      Wir hoffen, dass wir dir hiermit deine Frage beantworten konnten!
      Viele Grüße von euerem Coach für Wohngesundheit

      Antworten
  2. Wer trägt die Kosten? Auf Drängen unseres Nachbarn hat unser Vermieter nun eine Wasserüberprüfung geplant, die Kosten dafür sollen aber bei der nächsten Nebenkostenabrechnung auf die Mieter aufgeteilt werden. Muss der Vermieter die Kosten tragen oder die Vermieter? Liebe grüße

    Antworten
    • Hallo Herr Diestinger,

      vielen Dank für Ihren Beitrag.

      Tatsächlich sind die Kosten für eine solche Trinkwasserüberprüfung auf die Mieter umlagefähig, sodass die Kosten auf die Mieter aufgeteilt werden können.

      Beste Grüße
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten

Schreibe einen Kommentar