Trinkwasseruntersuchung: für Vermieter Pflicht

Trinkwasseruntersuchungen im Mietshaus sind ein wichtiges Thema. Denn Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind in der Pflicht, den gesetzlich vorgeschriebenen Regeluntersuchungen nachzukommen und auch abseits dieser Kontrollen dafür Sorge zu tragen, dass das Leitungswasser absolut unbedenklich ist. Dies bestätigt ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Mai 2015. Insbesondere die Trinkwasseruntersuchung auf  Legionellen ist unumgänglich und sollte so engmaschig wie möglich durchgeführt werden.

Die Trinkwasserverordnung schreibt daher seit dem Jahr 2011 vor, dass die regelmäßige Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen in Mehrfamilienhäusern zu den Pflichten des Vermieters zählt. Im Jahr 2012 wurde zudem festgestellt, dass diese Trinkwasseruntersuchungen alle drei Jahre durchzuführen ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser.

Aktueller Fall bestätigt: Trinkwasseruntersuchungen sind Pflicht des Vermieters

Ein sehr aktueller Fall von Trinkwasserverunreinigung beschäftigte Anfang 2015 den Bundesgerichtshof. Legionellen im Trinkwasser führten in diesem Fall dazu, dass im Jahr 2008 ein Mieter eine schwere Lungenentzündung erlitt, die (so die Erbin des mittlerweile Verstorbenen) auf Legionellen zurückzuführen war. Im Zuge einer Trinkwasseruntersuchung konnte tatsächlich ein Legionellenbefall nachgewiesen werden. Die Erbin des verstorbenen Mieters forderte daraufhin Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Vermieter. Amts- und Landgericht wiesen die Klage der Erbin ab.
Das Problem: Die Pflicht zur Untersuchung der Trinkwassersysteme auf Legionellenbefall existiert erst seit der Anpassung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011. Der Mieter jedoch erkrankte bereits vor dieser Pflichtverschärfung. Der Vermieter besteht daher darauf, dass er für diese Erkrankung nicht verantwortlich ist, da diese ausbrach, als die Kontrollpflicht des Vermieters noch nicht verschärft war.

BGH: Schon vor 2011 lag die Pflicht beim Vermieter

Der Bundesgerichtshof jedoch vertritt die Ansicht, dass die Verantwortung für die Trinkwasseruntersuchung in diesem Falle auch schon vor der Anpassung der Trinkwasserverordnung beim Vermieter lag. Demnach gab der Bundesgerichtshof diesen Fall nun erneut in die Zuständigkeit des Landesgerichts. Es ist davon auszugehen, dass der Vermieter zur Zahlung eines Bußgeldes, Schadensersatzes oder Schmerzensgeldes verurteilt wird.

Die Trinkwasseruntersuchung engmaschig und vor allem der Trinkwasserverordnung entsprechend durchzuführen gehört demnach zu den unausweichlichen Pflichten von Vermietern. Und auch wenn die Trinkwasserverordnung erst ab 2011 die verschärfte Kontrollpflicht vorsieht, stellt der Bundesgerichtshof fest, dass auch vor diesem Datum die Pflicht zur Bereitstellung von vollkommen unbedenklichem Trinkwasser bestand.

Werden Legionellen in Trinkwasserleitungen durch eine Trinkwasseruntersuchung nachgewiesen, besteht für Mieter die Möglichkeit, Schadensersatz und Mietminderung zu fordern.

Ob sich Legionellen im Trinkwassersystem befinden, können Mieter durch einen Legionellentest auch selbst feststellen.

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47 Gedanken zu „Trinkwasseruntersuchung: für Vermieter Pflicht“

  1. Hallo,
    in meiner Wohnung steht am nächsten Montag endlich eine Trinkwasserbeprobung an. Allein diese in die Wege zu leiten, war eine einzige Katastrophe da der Vermieter das Haus zunehmend verwahrlosen lässt, da der Hausmeister gekündigt wurde und nun ein sogenanntes „Facility Managment“ schalten und walten lässt, das nur darin glänzt, nämlich nichts zu tun, egal welcher Art die Mängelmeldungen und Beschwerden sich gestalten. Bei der letzten Beprobung der Trinkwasserqualität, wurden dubiose Ventile zwischen der Wasserleitung die quasi aus der Wand kommt und meinen Wasserhähnen angebracht, und angegeben das eine Beprobung mit dem Wasser das ich aus meinem Wasserhahn bekomme, nicht sachgemäss wäre.. ist das richtig?
    Danke für eine Antwort, mit freundlichem Gruss
    C. Wagner

    Antworten
    • Hallo Frau Wagner,

      die Legionellenbeprobung findet in der Regel am Vorlauf, am Rücklauf und an der weitest entfernten Entnahmestelle eines jeden Warmwasser-Strangs statt. Dies ist für das gesamte Haus repräsentativ. Wenn Sie dennoch Ihren Wasserhahn zusätzlich testen möchten, können Sie dies mit einer privaten Probe zur Eigenkontrolle tun.

      Beste Grüße
      Ihr IVARIO Team

      Antworten
  2. Ich kam zufällig auf diese Seite und würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekäme. Ende Mai 2023 war in unserer Wohnanlage eine Legionellenbeprobung bei der ein Wert von11.400KBE/100ml gemessen wurde. Es erfogten sofort verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung. Die 2. Probeentnahme war im Oktober 2023 auch hier noch erhöht 900KBE/100ml. Weitere Maßnahmen wurden durchgeführt. Nächste Beprobung war jetzt im Mai 2024, Ergebniss noch nicht bekannt. Mein Mieter war bei der 2. und 3. Probeentnahme trotz schriftlicher Mitteilung nicht anwesend. Er kürzt bereits seit Juni 2023 die Miete um25%. Hat der Mieter denn keine Verpflichtung bei
    solchen Messungen anwesend zu sein? Aus meiner Sicht hat er kein Interesse daran, denn dann muss es ja wieder die volle Miete bezahlen.
    Mit freunlichen Grüßen
    Doris Kerschl

    Antworten
    • Hallo Doris Kerschl,
      es scheint, dass Sie als Vermieterin in einer schwierigen Situation sind, da Sie umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Legionellen durchgeführt haben und Ihr Mieter trotz schriftlicher Mitteilung nicht bei den Probeentnahmen anwesend war. Hier sind einige Punkte, die Ihnen helfen könnten, die Situation besser zu verstehen und zu lösen:
      Verpflichtungen des Mieters
      Zugang zur Wohnung: Grundsätzlich hat der Mieter die Verpflichtung, dem Vermieter oder beauftragten Dienstleistern Zugang zur Wohnung zu gewähren, wenn dies zur Erhaltung oder Überprüfung der Mietsache notwendig ist. Dies gilt insbesondere bei Maßnahmen, die der Gesundheitssicherheit dienen, wie in diesem Fall die Legionellenbeprobung.
      Mitwirkungspflicht: Der Mieter hat eine Mitwirkungspflicht, wenn Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren oder zur Instandsetzung der Mietsache durchgeführt werden müssen. Hierzu gehört auch, dass er zu den angekündigten Terminen entweder anwesend ist oder den Zugang zur Wohnung ermöglicht.
      Mietminderung
      Angemessene Mietminderung: Die Höhe der Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab. Eine Mietminderung von 25% erscheint angesichts eines hohen Legionellenbefalls nachvollziehbar, jedoch nur solange die Beeinträchtigung tatsächlich besteht und die Gefährdung nicht ausreichend gemindert wurde.
      Beseitigung der Mängel: Sobald die Legionellenbelastung auf ein unbedenkliches Maß reduziert ist und entsprechende Nachweise vorliegen, kann die Grundlage für eine Mietminderung entfallen. Der Mieter wäre dann verpflichtet, wieder die volle Miete zu zahlen.
      Weitere Schritte
      Kommunikation: Versuchen Sie, das Gespräch mit Ihrem Mieter zu suchen und ihn auf seine Verpflichtungen hinzuweisen. Machen Sie klar, dass die Maßnahmen zu seinem eigenen Schutz und zur Beseitigung der Gesundheitsgefahr durchgeführt werden.
      Rechtliche Schritte: Wenn der Mieter weiterhin seine Mitwirkung verweigert und Sie daran hindert, notwendige Maßnahmen durchzuführen, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein Anwalt, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat, kann Ihnen dabei helfen, die nächsten Schritte zu planen.
      Dokumentation: Dokumentieren Sie alle durchgeführten Maßnahmen, die Termine der Probeentnahmen und die Kommunikation mit dem Mieter. Dies kann im Falle eines Rechtsstreits als Beweismittel dienen.
      Gesundheitsamt: Halten Sie das Gesundheitsamt über die Situation informiert. Diese Behörde kann gegebenenfalls weitere Anordnungen treffen und Druck auf den Mieter ausüben, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können.
      Es ist wichtig, dass die Gesundheit aller Bewohner Ihrer Wohnanlage geschützt wird. Die Zusammenarbeit zwischen Vermieter und Mieter ist hierbei essenziell. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung des Problems.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Ihr IVARIO Support

      Antworten
  3. Sehr geehrtes IVARIO Team,

    wir wohnen seit 30 Jahren im selben Misch-Gebäude mit Gewerbeeinheiten und Privatwohnungen, aber erst dieses Jahr im Oktober 2023 wurde die 1. Wasserentnahme zur Prüfung auf Legionellenbefall entnommen. Die Testergebnisse erhielten wir auch erst auf Nachfrage beim Vermieter. Das Testergebnis fiel leider positiv aus, jedoch können wir als Laie die Laborergebnisse nicht deuten.

    Seit 2011 besteht die gesetzliche Pflicht auf regelmäßige Legionellenprüfung. Wie sollen wir mit der 30jährigen Nachlässigkeit auf Legionellenbefall umgehen?

    Welche unvorhergesehene gesundheitliche Folgen können bei uns und unseren Kindern eventuell in den 30 Jahren verursacht worden sein?

    Mfg M.D.

    Antworten
    • Liebe Moni,

      vielen Dank für Deine Nachricht und Dein Vertrauen in IVARIO. Es ist verständlich, dass Du besorgt bist, dass die Legionellenprüfung in Deinem Gebäude erst jetzt durchgeführt wurde, obwohl bereits seit 2011 die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Prüfung besteht.

      Legionellen können potenziell gesundheitliche Probleme verursachen, insbesondere wenn sie in hoher Konzentration vorliegen und eingeatmet werden. Die Auswirkungen können von grippeähnlichen Symptomen bis hin zu schweren Lungenentzündungen reichen. In Bezug auf eventuelle gesundheitliche Folgen in den letzten 30 Jahren ist es jedoch schwierig, konkrete Schlussfolgerungen zu ziehen, da die Exposition und die individuelle Anfälligkeit variieren können.

      In Anbetracht des positiven Legionellenbefalls in Deinem Testergebnis solltest Du unverzüglich Maßnahmen ergreifen:

      Informiere Deinen Vermieter: Teile Deinem Vermieter die positiven Testergebnisse mit und bitten Ihn um eine gründliche Untersuchung und notwendige Maßnahmen zur Sanierung.

      Gesundheitliche Vorsichtsmaßnahmen: Wenn Du Bedenken hinsichtlich Deiner Gesundheit oder der Deiner Familie hast, empfehle ich, einen Arzt zu konsultieren, der mögliche Symptome oder Auswirkungen auf die Gesundheit beurteilen kann.

      Richtige Sanierung: Die Beseitigung von Legionellen erfordert spezielle Maßnahmen, wie die Reinigung oder den Austausch von Wassersystemteilen. Dein Vermieter sollte diesbezüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

      Weitere Tests: Es ist ratsam, weitere Tests durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Sanierungsmaßnahmen erfolgreich waren und keine weiteren Legionellen vorhanden sind.

      Die Verzögerung bei der Legionellenprüfung ist sicherlich besorgniserregend, aber es ist wichtig, jetzt angemessene Schritte zu unternehmen, um die Wasserqualität zu verbessern und die Gesundheit aller Bewohner zu schützen.

      Wir hoffen, dass Deine Fragen und Bedenken bald geklärt werden können, und wünschen Dir und Deiner Familie alles Gute.

      Viele Grüße,
      Dein IVARIO-Team

      Antworten
  4. Gilt eine Eigenwasserunte
    rsuchung (Wir haben eine eigene Quelle) nur für Vermieter (chemische + mikrobiologische Untersuchung) nur für Vermieter?
    Muss ich die Untersuchungen auch dann durchführen, wenn ich mein Wasser nur selbst nutze in einem Einfamilienhaus?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Hallo Stolzewski,

      nein, eine Eigenwasseruntersuchung gilt nicht nur für Vermieter. Auch wenn du dein Wasser in einem Einfamilienhaus selbst nutzt und eine eigene Quelle hast, bist du als Eigenheimbesitzer verantwortlich für die Qualität deines Trinkwassers.

      Die Trinkwasserverordnung in Deutschland legt fest, dass Eigentümer von Wasserversorgungsanlagen, zu denen auch private Brunnen oder Quellen gehören, verpflichtet sind, die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen. Dazu gehört die regelmäßige Untersuchung auf chemische und mikrobiologische Parameter.

      Es ist wichtig, diese Untersuchungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Wasser, das du und deine Familie verwenden, den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sicher ist. Wenn du dein eigenes Wasser nutzt, bist du selbst für die Wasserqualität verantwortlich.

      Wir hoffen, diese Informationen sind hilfreich, und stehen dir gerne zur Verfügung, wenn du weitere Fragen hast.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Das Team von IVARIO

      Antworten
  5. Hallo,
    mein Vermieter in einem 3-Fam. Haus weigert sich, trotz schriftl. Aufforderung von mir, eine Trinkwasseruntersuchung gem. Trinkwasserverordnung durchzuführen.
    An wen kann ich mich wenden um den Vermieter gesetzeskonform die Untersuchungen durchführen zu lassen?
    Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Scherer

    Antworten
    • Hallo Thomas,

      wenn dein Vermieter sich weigert, eine Trinkwasseruntersuchung gemäß der Trinkwasserverordnung durchzuführen, gibt es Schritte, die du unternehmen kannst, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

      Kontaktiere das Gesundheitsamt: Du kannst dich an das örtliche Gesundheitsamt wenden und ihnen die Situation schildern. Das Gesundheitsamt ist in der Regel zuständig für die Überwachung der Trinkwasserqualität und kann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die notwendigen Tests und Untersuchungen durchgeführt werden.

      Mietrechtsberatung: Du könntest auch eine Mietrechtsberatung in Anspruch nehmen. Anwälte für Mietrecht können dir rechtliche Schritte empfehlen und dich darüber informieren, wie du in dieser Angelegenheit vorgehen kannst.

      Mieterverein: Falls du Mitglied in einem Mieterverein bist, könnte dieser dir ebenfalls bei rechtlichen Fragen und Schritten gegenüber deinem Vermieter helfen.

      Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Trinkwasserqualität den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um die Gesundheit der Mieter zu schützen. Das Gesundheitsamt oder eine rechtliche Beratung sollten in der Lage sein, dir bei diesem Anliegen weiterzuhelfen.

      Wir hoffen, dass diese Informationen dir bei der Lösung deines Problems behilflich sind. Wenn du weitere Fragen hast, stehen wir gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Das Team von IVARIO

      Antworten
  6. Hallo liebes Ivario-Team,
    wir haben einen Warmwasser-Boiler im Bad in der Mietwohnung und wir möchten gerne eine Trinkwasseruntersuchung in der Küche und im Bad machen lassen (chemische + mikrobiologische + Legionellen Analyse). Muss hierfür der Vermieter die Kosten tragen und darf er diese Kosten auf die Mieter umlegen? Danke für eine Info.
    Viele Grüße
    Melanie

    Antworten
    • Hallo Melanie,

      vielen Dank für deine Anfrage. Die Frage, ob der Vermieter oder die Mieter die Kosten für eine Trinkwasseruntersuchung tragen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der geltenden Gesetze und des Mietvertrags.

      In Deutschland sind Vermieter in der Regel dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das Trinkwasser in ihren Mietobjekten den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sicher ist. Dies schließt auch regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen ein, um die Wasserqualität zu überprüfen.

      Allerdings können die Kosten für diese Untersuchungen in der Regel nicht direkt auf die Mieter umgelegt werden. Die Trinkwasseruntersuchung gehört zu den Instandhaltungs- und Verwaltungskosten, die normalerweise vom Vermieter getragen werden.

      Es ist jedoch ratsam, diesbezüglich einen Blick in deinen Mietvertrag zu werfen, da es einige Ausnahmen geben kann. In bestimmten Fällen können Mieter zur Kostenerstattung verpflichtet sein, aber dies sollte klar im Mietvertrag festgelegt sein und den geltenden Gesetzen entsprechen.

      Es wäre empfehlenswert, diese Angelegenheit mit deinem Vermieter oder der Hausverwaltung zu besprechen, um die genauen Modalitäten für die Trinkwasseruntersuchung zu klären und sicherzustellen, dass alles im Einklang mit den geltenden Bestimmungen erfolgt.

      Wir hoffen, dass wir dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.

      Viele Grüße vom IVARIO-Team.

      Antworten
  7. Wir haben einen Termin bekommen für eine Trinkwasserprobeentnahme zur Legionellenprüfung,aber leider sind wir da im Urlaub.Auf der Karte steht aber,das die Verlegung von Einzelterminen nicht möglich ist.Was kann ich tun.

    Antworten
    • Hallo Peggy,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Es ist verständlich, dass es problematisch ist, wenn der Termin für die Trinkwasserprobeentnahme zur Legionellenprüfung mit deinem Urlaub kollidiert. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass diese Untersuchung durchgeführt wird, um die Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten.

      In solchen Fällen empfehle ich dir, direkt mit der Stelle oder dem Unternehmen, das die Untersuchung durchführt, Kontakt aufzunehmen. Oftmals gibt es trotz der auf der Karte angegebenen Politik Möglichkeiten zur Terminverschiebung, insbesondere wenn es unvermeidliche Gründe wie einen bereits geplanten Urlaub gibt.

      Du könntest versuchen, die Situation zu erklären und nach einer alternativen Terminoption zu fragen, die besser zu deinem Zeitplan passt. In der Regel sind die Dienstleister bestrebt, Lösungen zu finden, um sicherzustellen, dass die Untersuchung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

      Wir hoffen, dass du eine passende Lösung für die Terminverschiebung finden kannst und dass die Trinkwasserprüfung erfolgreich verläuft.

      Viele Grüße von deinem Coach für Wohngesundheit.

      Antworten
  8. Hassloch, in unserem 3 Familienhaus haben wir an allen Wasserwuellen nur Durchlauferhitzer. Muss dann trotzdem auf Legionellen getestet werden?
    Gruß Caro

    Antworten
    • Hallo Carolin,
      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Bei Durchlauferhitzern kommt es nicht zur Stagnation von Warmwasser, da das Wasser immer nur dann erhitzt wird, wenn es benötigt wird. Daher können sich hier keine Legionellen bilden und die gesetzliche Untersuchungspflicht entfällt in der Regel.
      Wir hoffen, dass wir dir hiermit deine Frage beantworten konnten!
      Viele Grüße von euerem Coach für Wohngesundheit

      Antworten
  9. Hallo, och habe diesen Artikel mit sehr viel Interesse gelesen da ich in einer Wohnung auf einem Hof lebe wo an jedem Wasserhahn ein Schild angebracht ist „kein Trinkwasser“. Dies ist dadurch geschuldet das die Vermieterin das Wasser aus einem Brunnen bezieht für Haus und Hof. Ist das rechtens oder muss in einer Mietwohnung das Wasser aus dem Hahn Trinkwasserqualität haben?

    Antworten
    • Hallo Julian,
      vielen Dank für deinen Kommentar und dein Interesse an unserem Artikel.
      Laut geltendem Recht müssen Mietwohnungen über eine Wasserversorgung verfügen, die geeignet ist, Trinkwasser zu liefern. Dies bedeutet normalerweise, dass das Wasser aus dem Hahn Trinkwasserqualität haben muss. Es ist jedoch möglich, dass es in bestimmten Fällen Ausnahmen gibt, beispielsweise wenn das Wasser aus einem privaten Brunnen bezogen wird. In diesem Fall kann es vorkommen, dass ein Schild angebracht wird, um darauf hinzuweisen, dass das Wasser nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist.
      Wir empfehlen dir, dich an eine lokale Behörde oder einen Rechtsanwalt zu wenden, um mehr Informationen über die geltenden Gesetze und Vorschriften in deiner Region zu erhalten.
      Wir hoffen, dass wir dir hiermit deine Frage beantworten konnten!
      Viele Grüße von euerem Coach für Wohngesundheit.

      Antworten
  10. Jedes Jahr wollen Sie 3- 4 x früh Zugang zur Wohnung wegen Legionellentest.Das heißt jedes Mal circa 2 Stunden später zur Arbeit .Ich finde das unzumutbar.Was kann ich tun.Wir sind ein 12 Parteien Haus,aber immer soll ich es sein

    Antworten
    • Hallo Lolita,
      vielen Dank für deinen Kommentar. Die Probeentnahme bei einer Legionellenprüfung unterliegt einem genau definierten Ablauf, daher muss die Probe am Austritt aus dem Warmwasserbereiter und am Wiedereintritt in den Warmwasserbereiter aus der Zirkulationsleitung entnommen werden. Dies könnte der Grund dafür sein, das deine Wohnung für die Probeentnahme gewählt wird. Allerdings ist eine Legionellenprüfung in der Regel nur alle drei Jahre vorgeschrieben und nicht 3-4 mal pro Jahr.
      Viele Grüße vom IVARIO Team

      Antworten
      • Ich bin seit voriges Jahr hier neu eingezogen und seitdem wollen sie alle 3 / 4 Monate bei mir Wasserabnahme durchführen wenn ich Nachbarn frage wird mir gesagt das sie nichts bekommen haben, leider bin ich auch an diesen Tagen nicht zu Hause da ich einkaufen bin … wir sind ein 16 Parteien Mehrfamilienhaus und man kann ja auch mal ein anderen Nachbarn anfragen und nicht immer ich

        Antworten
        • Hallo Iljana,

          vielen Dank für deine Nachricht. Es ist verständlich, dass du dich darüber wunderst, dass bei dir so häufig Wasserabnahmen durchgeführt werden, während deine Nachbarn scheinbar nicht so oft davon betroffen sind.

          In einem Mehrfamilienhaus ist es üblich, dass von Zeit zu Zeit Wasserabnahmen durchgeführt werden, um die Wasserzählerstände zu überprüfen oder Wartungsarbeiten am Wasserversorgungssystem durchzuführen. Die Häufigkeit dieser Abnahmen kann jedoch von Vermieter zu Vermieter oder von Wohnkomplex zu Wohnkomplex variieren.

          Es ist durchaus möglich, dass die Planung der Wasserabnahmen ungleichmäßig erfolgt und aufgrund deiner Abwesenheit an den entsprechenden Tagen öfter bei dir durchgeführt wird. Es ist auch möglich, dass deine Nachbarn zu einem anderen Zeitpunkt informiert wurden oder dass sie einfach weniger häufig ausgewählt wurden.

          Um sicherzustellen, dass die Abnahmen fair und gerecht verteilt sind, könntest du das Thema mit deinem Vermieter oder der Hausverwaltung besprechen. Du könntest darauf hinweisen, dass du gerne kooperierst, aber dass es fairer wäre, die Abnahmen gleichmäßig auf die verschiedenen Parteien im Mehrfamilienhaus zu verteilen.

          Es ist wichtig, dass solche Prozesse transparent und gerecht ablaufen, um Missverständnisse zu vermeiden. Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich für dich sind.

          Viele Grüße vom IVARIO-Team.

          Antworten
    • Hallo!
      Es gibt nach heutigem Stand keine Rechtsgrundlage für eine Umlage dieser Kosten auf den Mieter. Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Legionellen-Untersuchung sind vom Vermieter allein zu tragen.

      Viele Grüße
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten
  11. Ich will aber niemanden in meine Wohnung lassen. Ich zahle dich keine Miete, damit hier wildfremde Menschen herumspazieren. Wasserhahn auf und zu drehen kann ich auch selbst, dafür benötigt es kein „Fachpersonal“.

    Antworten
    • Hallo Yasper,
      wir raten dir, dich mit deinem Vermieter diesbezüglich gut abzusprechen, sodass die Bedürfnisse beider Parteien berücksichtig werden können.
      Viele Grüße vom IVARIO Team

      Antworten
    • Sehr geehrter Leser,

      eine Labor-Untersuchung als Privatperson, bspw. auf Legionellen, aber auch andere Verunreinigungen wie Blei oder Nickel, können Sie mit einem Testset eigenständig durchführen. Dafür muss niemand die Wohnung betreten. Lediglich bei der Pflichtuntersuchung als Wohnungseigentümer muss die Probenahme durch sachverständiges Personal erfolgen, damit die Ergebnisse gerichtlichen Bestand haben. Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie gerne die IVARIO Hotline.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr IVARIO Team

      Antworten
  12. Bei uns fanden in diesem Jahr schon zwei Legionellenuntersuchungen statt. Nach der ersten, folgte gut drei Wochen die zweite. Nun soll nach ca. zweieinhalb Monaten eine dritte Untersuchung stattfinden. Ist das so korrekt? Die letzte Untersuchung ergabt irgendwas mit 43???, hörte ich den Mitarbeiter zu seiner Kollegin sagen.
    Freue mich auf Ihre Rückantwort!

    Antworten
    • Hallo Andrea,
      wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte von 100kbE/100ml Legionellen überschritten wurden, so müssen vom Vermieter Maßnahmen getroffen werden, um diese Werte zu senken und die Gesundheit der Mieter zu schützen. Nach erfolgten Maßnahmen muss mit Nachuntersuchungen belegt werden, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Sollten die Maßnahmen nicht ausgereicht haben, so kann es zu weiteren nötigen Beprobungen kommen.

      Viele Grüße
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten
  13. Wenn ich das richtig verstehe, ist lediglich die Untersuchungspflicht nach Legionellen für den Vermieter. Was ist mit Keimen, Balterien und anderen Krankheitserregern?
    Einerseits schreiben Sie was von einer Pflicht engmaschiger Kontrollen, andererseits von 3 Jahren, was meiner Meinung nach alles andere als engmaschig ist.
    Wie soll man damit als Mieter umgehen?

    Antworten
    • Hallo Susi,
      danke für deinen Kommentar. Laut der Trinkwasserverordnung verpflichten sich Vermieter dazu, ihre Warmwasseranlagen beim örtlichen Gesundheitsamt anzumelden. Auf Basis dessen wird entschieden, auf welche anderen Parameter neben der Legionellenprüfung ebenfalls getestet werden muss. Alle drei Jahre ist die Legionellenprüfung für Vermieter verpflichtend, sollte die Analyse ein Legionellenvorkommen bestätigen, empfiehlt sich neben entsprechender Maßnahmen auch die häufigere Prüfung auf die Belastung des Wassers. Fallen die Analysen jedoch unbedenklich aus und dein örtliches Gesundheitsamt gibt es nicht anders vor, reicht die Überprüfung des Wassers alle drei Jahre aus. Wir hoffen, dass wir dir hiermit deine Frage beantworten konnten!
      Viele Grüße von euerem Coach für Wohngesundheit

      Antworten
      • Ich wünsche denen, die andauernde Untersuchungen des Trinkwassers möchten, dass sie in einer Wohnung des oberen Stockwerks wohnen. Der Aufwand beträgt, da die Probenahme gegen Mittag erfolgt, jedes Mal ca. 4 Stunden bzw. einen ganzen Arbeitstag (Urlaubstag!!!) den man sich nicht aussuchen kann, in meinem Fall im Dezember 23 und jetzt im Mai 24, und das bei negativem Befund. Mir reicht es, ich werde nie wieder in eine Wohnung im oberen Stockwerk ziehen.

        Antworten
  14. Kann ich als Vermieter die Legionellenprüfung in einem 3-Familienhaus selbst durchführen oder muss das ein Labor für mich erledigen?

    Antworten
    • Hallo Herr Brielmaier,
      generell gilt bei der Legionellenprüfung, dass Sie die Probeentnahme nicht selbst durchführen können, es sei denn, Sie sind selbst ein zertifizierter Prüfer.
      Viele Grüße vom IVARIO Team

      Antworten
    • Hallo Frau Loose,
      da wir lediglich Tests für Privatkunden anbieten können wir in diesem Fall leider keine Empfehlung aussprechen.
      Viele Grüße vom IVARIO Team

      Antworten
  15. Werden die Trinkwasser Untersuchungen in jeder Wohnung eines Mehrfamilienhaus durchgeführt, oder nur eine zentrale Stelle im Haus?
    Wer Übernimmt die Kosten?

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Eimler,
      vielen Dank für Ihren Beitrag.
      Es müssen zwei Proben an dem Warmwasserbereiter sowie jeweils eine Probe an dem Ende jedes Steigstranges (i. d. R. unterm Dach)
      entnommen werden.
      Die Kosten können auf die Mieter umgelegt werden.

      Beste Grüße
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten
    • Hallo Pepe,

      Vermieter sind verpflichtet, alle drei Jahre eine Überprüfung der Legionellen in dem Wohnhaus durchzuführen.
      Wir empfehlen jedoch die jährliche Überprüfung, da sich auch innerhalb der drei Jahre bakterielle Schwankungen ergeben können.

      Viele Grüße,
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten
    • Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar!

      Es freut uns sehr, dass Sie zufrieden sind! 🙂

      Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag!
      Ihr IVARIO-Team

      Antworten

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