Trinkwasseruntersuchung: für Vermieter Pflicht

Trinkwasseruntersuchungen im Mietshaus sind ein wichtiges Thema. Denn Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind in der Pflicht, den gesetzlich vorgeschriebenen Regeluntersuchungen nachzukommen und auch abseits dieser Kontrollen dafür Sorge zu tragen, dass das Leitungswasser absolut unbedenklich ist. Dies bestätigt ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Mai 2015. Insbesondere die Trinkwasseruntersuchung auf  Legionellen ist unumgänglich und sollte so engmaschig wie möglich durchgeführt werden.

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Zusammenfassung: Das regelt die Trinkwasserverordnung

Was regelt die Trinkwasserverordnung?

Trinkwasserverordnung – eine Zusammenfassung

Die Zuständigkeit der in Deutschland geltenden Trinkwasserverordnung widmet sich der Trinkwassergewinnung sowie der Absicht, ausnahmslos sauberes und unbedenkliches Wasser zur Verfügung zu stellen. Ihr unterliegen sowohl Wasserwerke als auch Betreiber eigener Brunnenlagen. Auch die Pflichten von Vermietern und anderen, die Dritten Trinkwasser zur Verfügung stellen, sind in der Trinkwasserverordnung definiert.

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Wasserqualität verbessert sich stetig

Die Wasserqualität deutscher Grundwasserquellen wird immer besser. Erst vor Kurzem zeigte sich jedoch am Beispiel des Chemieunfalls an der Jagst, wie schnell unser Grundwasser verunreinigt werden kann. Trotzdem hält das deutsche Trinkwasser seinen Qualitätsstandard und zählt zu den unbedenklichsten Wässern der Welt.

Seit 1985 untersucht die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, kurz LUBW, das Grundwasser landesweit in mehr als 2000 Prüfstellen engmaschig, um die Trinkwasserqualität so hochwertig wie möglich zu halten. Diese Untersuchungen tragen Früchte: Die Qualität des Grundwassers in Baden-Württemberg verbessert sich stetig.

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