Trinkwasserverordnung – eine Zusammenfassung
Die Zuständigkeit der in Deutschland geltenden Trinkwasserverordnung widmet sich der Trinkwassergewinnung sowie der Absicht, ausnahmslos sauberes und unbedenkliches Wasser zur Verfügung zu stellen. Ihr unterliegen sowohl Wasserwerke als auch Betreiber eigener Brunnenlagen. Auch die Pflichten von Vermietern und anderen, die Dritten Trinkwasser zur Verfügung stellen, sind in der Trinkwasserverordnung definiert.